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Passagierrechte – Anspruch auf Entschädigung jetzt auch bei Flügen außerhalb der EU!

18.06.2018

Bild: Iryna Rasko/ shutterstock.com
Fluggäste, die bei Flügen aus der EU heraus von einer erheblichen Verspätung betroffen ist, haben trotzdem Anspruch auf Entschädigung. Das hat der EuGH in seinem neusten Urteil erklärt. Nähere Informationen zu dieser Grundsatzentscheidung im Folgenden!
 
 

Gute Nachrichten: Anspruch auf Entschädigung auch außerhalb der EU

 
Laut EuGH (Europäischer Gerichtshof) ändern an dem Anspruch auf Entschädigung auch Zwischenlandungen im nichteuropäischen Ausland nichts, wenn sie Teil einer einzigen Buchung waren und der Abflugort sich innerhalb der EU befindet.
Kommt Ihr Flieger zu spät an, haben Sie Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Ab einer Verspätung von drei Stunden hat man grundsätzlich Anspruch auf Ausgleichszahlungen – die Höhe richtet sich nach der Länge der Flugstrecke.
Bis zu einer Flugstrecke von 1500 km können Sie 250 € einfordern. Bis zu einer Strecke von 3500 km stehen Ihnen 400 € zu. Und ab einer Flugstrecke von 3500 km können Sie 600 € verlangen.
Wichtig: Verspätet sich der Abflug Ihres Fliegers um mehr als fünf Stunden, gilt dies als eine Annullierung und Sie können vom Flug zurücktreten.
 
 

Fall vor dem EuGH – Reisende macht Entschädigungsanspruch geltend

 
Eine Klägerin aus Deutschland hatte einen Flug mit einer marokkanischen Airline von Berlin nach Casablanca und von da aus weiter nach Agadir gebucht. Der Flug hatte über drei Stunden Verspätung. In Agadir wurde ihr mitgeteilt, sie könne den Anschlussflug nicht antreten, da ihr Platz bereits anderweitig vergeben worden sei. Als sie sich beschwerte, erklärte die marokkanische Airline, dass es sich um einen innermarokkanischen Flug handelt und deshalb die Entschädigungsansprüche der EU nicht gelten.
Das Landgericht Berlin verwies den Fall nach Luxemburg, wo der EuGH der Klägerin den Entschädigungsanspruch letzendlich zusprach.
 
 
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Dieses Video über Entschädigungsansprüche bei Flugausfällen könnte Sie thematisch ebenfalls interessieren.

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