Bild: Master1305/ shutterstock.com
Jedem kann es einmal passieren: ein paar Minuten Verspätung auf der Arbeit! Doch droht dann gleich auch eine Kündigung?
Wer einmal zu spät bei der Arbeit erscheint, hat grundsätzlich nichts zu befürchten. Unter Umständen kann bei wiederholtem Vergehen aber eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung drohen. Das kommt im Endeffekt ganz auf den Einzelfall ein. Schafft es der Arbeitnehmer also trotz erfolgter Abmahnungen nicht pünktlich zur Arbeit, kann eine fristlose Kündigung die Folge sein. In einem jüngeren Urteil hatten die Richter des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz aber entschieden, dass eine nur geringfüge Überschreitung der Pausenzeit von drei Minuten für eine Kündigung nicht ausreiche. Sie ist mithin unwirksam.
Merken Sie sich also: Wer einmalig verspätet bei der Arbeit erscheint, kann höchstens abgemahnt werden. Wer jedoch regelmäßig trotz Abmahnung zu spät auftaucht, riskiert eine Kündigung- und dabei können auch schon wenige Minuten ausreichend sein.
Im speziellen Fall ging es um einen Schlosser, der seit 16 Jahren in einem Unternehmen angestellt war und zwischen 2005 und 2007 drei Abmahnungen –unter anderem wegen Verspätung- erhalten hatten. Bis zum Jahre 2014 hatte er sich aber vorschriftsgemäß verhalten. Auffällig wurde er dann wieder im Januar des gleichen Jahres, wo er wiederum wegen einer Verspätung abgemahnt worden ist. Im August dann kam es zu den besagten drei Minuten.
Diese seien aber nach Ansicht der Richter nicht ausreichend für eine wirksame Kündigung. Das ergebe sich aus einer Interessenabwägung, nach der vor allem die lange Betriebszugehörigkeit, die Unterhaltspflichten für den Mitarbeiter sprachen. Darüber hinaus hatte er auch mit 150 Überstunden Bereitschaft seinen Willen gezeigt. Somit hätte mindestens noch eine Abmahnung erfolgen müssen.
Sollten Sie Fragen rund um das Arbeitsrecht oder einer Kündigung haben, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch unter 02461/8081 oder dem unten beigefügten Formular. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserem Blog sowie auf unserem You-Tube-Kanal.
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