Mingers Logo White
Suche
Close this search box.
✎ Newsletter
✎ Kostenlose Erstberatung
✆ 02461 80 81
Mingers Logo White
Suche
Close this search box.
✎ Kostenlose Erstberatung
✆ 02461 80 81

Kostenlose Erstberatung 02461 80 81

  • Tätigkeitsgebiete
    • Abgasskandal
      • Fuhrpark: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
      • Wohnmobile: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
    • Arbeitsrecht
      • Abfindungsanspruch prüfen lassen
      • Kündigung auf Wirksamkeit prüfen lassen
      • Gegen fehlerhafte Kündigung wehren
    • Corona und Recht
      • Überbrückungshilfe III beantragen
      • Gegen Rückzahlungsforderung wehren
      • Einspruch gegen Verstöße einlegen
      • Corona-Verordnungen sind rechtswidrig – jetzt wehren
      • Mietreduzierung (Gewerbe) erwirken
      • Ihre Rechte als Arbeitnehmer
    • Mietrecht
      • Widerspruch gegen Räumungsklage einlegen
    • Verkehrsrecht
      • Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
      • Beistand bei strafrechtlichen Verfahren erhalten
      • Ansprüche bei Verkehrsunfall geltend machen
    • Versicherungsrecht
      • Lebensversicherung rückabwickeln
      • Beitragserhöhungen bei der PKV prüfen lassen
    • Widerruf Kredite
      • Autokredit widerrufen
        Neu: Autokredit-Rechner
      • Immobilienkredit widerrufen
    • Wirecard-Sammelklage
    • Facebook Datenleck
  • Über Uns
  • Legal Tech
  • Karriere
  • Blog
Menü
  • Tätigkeitsgebiete
    • Abgasskandal
      • Fuhrpark: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
      • Wohnmobile: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
    • Arbeitsrecht
      • Abfindungsanspruch prüfen lassen
      • Kündigung auf Wirksamkeit prüfen lassen
      • Gegen fehlerhafte Kündigung wehren
    • Corona und Recht
      • Überbrückungshilfe III beantragen
      • Gegen Rückzahlungsforderung wehren
      • Einspruch gegen Verstöße einlegen
      • Corona-Verordnungen sind rechtswidrig – jetzt wehren
      • Mietreduzierung (Gewerbe) erwirken
      • Ihre Rechte als Arbeitnehmer
    • Mietrecht
      • Widerspruch gegen Räumungsklage einlegen
    • Verkehrsrecht
      • Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
      • Beistand bei strafrechtlichen Verfahren erhalten
      • Ansprüche bei Verkehrsunfall geltend machen
    • Versicherungsrecht
      • Lebensversicherung rückabwickeln
      • Beitragserhöhungen bei der PKV prüfen lassen
    • Widerruf Kredite
      • Autokredit widerrufen
        Neu: Autokredit-Rechner
      • Immobilienkredit widerrufen
    • Wirecard-Sammelklage
    • Facebook Datenleck
  • Über Uns
  • Legal Tech
  • Karriere
  • Blog
  • Tätigkeitsgebiete
    • Abgasskandal
      • Fuhrpark: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
      • Wohnmobile: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
    • Arbeitsrecht
      • Abfindungsanspruch prüfen lassen
      • Kündigung auf Wirksamkeit prüfen lassen
      • Gegen fehlerhafte Kündigung wehren
    • Corona und Recht
      • Überbrückungshilfe III beantragen
      • Gegen Rückzahlungsforderung wehren
      • Einspruch gegen Verstöße einlegen
      • Corona-Verordnungen sind rechtswidrig – jetzt wehren
      • Mietreduzierung (Gewerbe) erwirken
      • Ihre Rechte als Arbeitnehmer
    • Mietrecht
      • Widerspruch gegen Räumungsklage einlegen
    • Verkehrsrecht
      • Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
      • Beistand bei strafrechtlichen Verfahren erhalten
      • Ansprüche bei Verkehrsunfall geltend machen
    • Versicherungsrecht
      • Lebensversicherung rückabwickeln
      • Beitragserhöhungen bei der PKV prüfen lassen
    • Widerruf Kredite
      • Autokredit widerrufen
        Neu: Autokredit-Rechner
      • Immobilienkredit widerrufen
    • Wirecard-Sammelklage
    • Facebook Datenleck
  • Über Uns
  • Legal Tech
  • Karriere
  • Blog
Menü
  • Tätigkeitsgebiete
    • Abgasskandal
      • Fuhrpark: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
      • Wohnmobile: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
    • Arbeitsrecht
      • Abfindungsanspruch prüfen lassen
      • Kündigung auf Wirksamkeit prüfen lassen
      • Gegen fehlerhafte Kündigung wehren
    • Corona und Recht
      • Überbrückungshilfe III beantragen
      • Gegen Rückzahlungsforderung wehren
      • Einspruch gegen Verstöße einlegen
      • Corona-Verordnungen sind rechtswidrig – jetzt wehren
      • Mietreduzierung (Gewerbe) erwirken
      • Ihre Rechte als Arbeitnehmer
    • Mietrecht
      • Widerspruch gegen Räumungsklage einlegen
    • Verkehrsrecht
      • Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
      • Beistand bei strafrechtlichen Verfahren erhalten
      • Ansprüche bei Verkehrsunfall geltend machen
    • Versicherungsrecht
      • Lebensversicherung rückabwickeln
      • Beitragserhöhungen bei der PKV prüfen lassen
    • Widerruf Kredite
      • Autokredit widerrufen
        Neu: Autokredit-Rechner
      • Immobilienkredit widerrufen
    • Wirecard-Sammelklage
    • Facebook Datenleck
  • Über Uns
  • Legal Tech
  • Karriere
  • Blog
Mingers Logo White

Kostenlose Erstberatung 02461 80 81

Suche
Insolvenz der Unister Holding: Schlechte Karten für bereits bezahlten Urlaub?
28.07.2016
Was tun, wenn das Finanzamt zusätzliche Vorauszahlungen fordert?
29.07.2016

Opfer einer Gewalttat: Was kann man vom Staat an Hilfe erwarten?

28.07.2016

Bild: Frederic Legrand – COMEO / Shutterstock.com
 
Der Staat ist den für den Schutz seiner Bürger vor Gefahr und Gewalt verantwortlich. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, muss er Hilfe in Form finanzieller Entschädigung leisten. Grundlage bildet das Opferentschädigungsgesetz. Wir klären, wie und wann Betroffene effektiv eine Entschädigung erhalten.
 

Warum brauchen Opfer besondere Unterstützung?

 
Die Ereignisse der letzten Wochen haben Deutschland erschüttert. In einem kurzen Zeitraum kam es zu verschiedenen Gewalttaten in Würzburg, Ansbach, Reutlingen und München. Dabei wurden viele Menschen getötet, verletzt und traumatisiert. Betroffene und Angehörige brauchen intensive medizinische und psychologische Betreuung. Das ist häufig jedoch nur Teil von Kosten, die mit solchen Schicksalen verbunden sind. In der Regel bedarf es nämlich darüber hinaus einer langfristigen Betreuung. Teilweise können Betroffene nicht mehr arbeiten oder müssen diese für einen längeren Zeitraum aussetzen. Um diesen (auch finanziellen) Problemen zu begegnen sollen Opfer nach einem entsprechenden Entschädigungsgesetz (OEG) finanziellen Ausgleich erhalten.
 

Wann genau erhalten Opfer finanzielle Entschädigung?

 
Laut dem Opferentschädigungsgesetz sollten Menschen eine staatliche Leistung erhalten, die durch einen Angriff in ihrer Gesundheit geschädigt worden sind.
 
Dafür muss die Tat zunächst vorsätzlich erfolgt sein. Das heißt, dass der Täter mit „Wissen und Wollen“ gehandelt haben muss. Bei unverschuldetem Handeln oder einem Unfall kommt das Gesetz also nicht zur Anwendung.
 
Weiterhin muss auch Rechtswidrigkeit gegeben sein. Eine solche entfällt, wenn der Täter seinerseits nur aus Notwehr gehandelt hat oder seine Gewaltausübung legitimiert war- möglicherweise wegen eines Polizeieinsatzes.
 
Schließlich muss es sich um einen tätlichen Angriff auf das Opfer handeln. Darunter versteht man eine „in feindselige Willensrichtung unmittelbar auf den Körper eines anderen zielende Einwirkung ohne Rücksicht auf ihren Erfolg“, § 113 StGB. Daneben kann das Opferentschädigungsgesetz beispielsweise auch bei Sexualdelikten oder der Vernachlässigung eines Kleinkindes einschlägig sein.
 
Beachten Sie aber, dass der Anspruch auch entfallen kann: So erhält das Opfer zum Beispiel keine Entschädigung, wenn er an dem ursprünglichen Schaden aktiv beteiligt war – zu denken ist etwa an eine Schlägerei, die man womöglich mit verursacht hat.
 

Welche Kosten können Opfer geltend machen?

 
Nach einer Gewalttat stellt sich die Frage, welche Kosten genau ersetzt werden können. Dazu regelt das Bundesversorgungsgesetz folgendes:
 

  • Kosten für die Heilung und Behandlung- dazu gehört auch psychotherapeutische Behandlung und Pflege
  • Kosten für mögliche Prothesen, Zahnersatz, Rollstuhl oder Brillen
  • Gegebenenfalls Rente bei dauernder Erwerbsunfähigkeit
  • Kosten in Zusammenhang mit der Rehabilitation
  • Sterbe- und Bestattungsgeld

 
Nicht erfasst sind dagegen Ersatz für Vermögens- oder Eigentumsentschädigung oder Schmerzensgeld. Einige Leistungen übernimmt aber auch die Kranken- oder Rentenkasse.
 

Was muss ich tun, um Opferentschädigung zu erhalten?

 
Zunächst einmal muss ein Antrag gestellt werden. Dieser sollte zeitnah eingereicht werden. Etwaige Ermittlungs- oder Strafverfahren müssen nicht abgewartet werden. Ob der Täter im Endeffekt also tatsächlich verurteilt wird, ist irrelevant. Beachten Sie, dass ein innerhalb eines Jahres nach der Tat gestellter Antrag auch auf diesen Zeitraum rückwirkt und dementsprechend mit finanziellem Mehrwert verbunden ist.
 
Zuständig ist in der Regel die Außenstelle des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie. Es kommen aber auch Gemeindebehörden oder andere Sozialleistungsträger in Betracht. Ein formloser Antrag ist ausreichend.
 
Sollten Sie Opfer einer Gewalttat sein oder Fragen rund um das Thema Entschädigung haben, stehen wir Ihnen von der Kanzlei Mingers & Kreuzer gerne zur Seite. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch unter 02461/8081 oder dem unten beigefügten Formular. Weitere interessante und aktuelle Rechtsnews finden Sie auch auf unserem Blog sowie auf unserem You-Tube-Kanal. Schauen Sie doch mal vorbei.

Ähnliche Beiträge

03.06.2023

BGH im Abgasskandal: Schadensersatz wohl noch höher als gedacht!


Mehr erfahren
1.6.23
01.06.2023

Kulturpass, Bau-Förderprogramm usw. – Das ändert sich im Juni!


Mehr erfahren
Arbeitsrecht
29.05.2023

Arbeitsrecht-Urteil: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall selbst nach Kündigung


Mehr erfahren

Jetzt für Newsletter anmelden und stets informiert bleiben oder gleich die kostenlose Erstberatung sichern:

Für Newsletter anmelden

Erstberatung sichern

Neueste Beiträge

  • BGH im Abgasskandal: Schadensersatz wohl noch höher als gedacht!
  • Kulturpass, Bau-Förderprogramm usw. – Das ändert sich im Juni!
  • Arbeitsrecht-Urteil: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall selbst nach Kündigung
  • Jetzt also doch: Auch Benziner sind vom Abgasskandal betroffen!
  • Verstoß gegen Datenschutz – EU verhängt Rekordstrafe für Meta!

Bleiben Sie stets informiert.

Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.

Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.

Jetzt anmelden
Jetzt anmelden

Tätigkeitsgebiete

  • Abgasskandal
  • Arbeitsrecht
  • Corona und Recht
  • Mietrecht
  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht
  • Widerruf Kredite
  • Wirecard-Sammelklage

Vertretung bei

  • Abgasskandal
  • Abfindung
  • Bußgeldsachen
  • Kündigung + Kündigungsschutz
  • Kündigungsschutzklage
  • Widerruf Autokredit
  • Widerruf Immobilienkredit
  • Räumungsklage
  • Rückabwicklung Lebensversicherung
  • Verkehrsstrafrecht
  • Verkehrsunfall
  • Wirecard-Sammelklage

Mingers.

  • Über Uns
  • Blog
  • Legal Tech
  • Kostenlose Erstberatung

Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Elisabethstraße 1
52428 Jülich

© Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Impressum    Datenschutz    Karriere
[borlabs-cookie type=“btn-cookie-preference“ title=“Datenschutzeinstellungen anpassen“ element=“link“/]
Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Kanzlei Jülich • Köln • München • Arbeitsrecht, Lebensversicherung, Widerruf hat 3,81 von 5 Sternen 204 Bewertungen auf ProvenExpert.com

© Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH   |   Impressum    Datenschutz    Karriere
[borlabs-cookie type=“btn-cookie-preference“ title=“Datenschutzeinstellungen anpassen“ element=“link“/]

Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Kanzlei Jülich • Köln • München • Arbeitsrecht, Lebensversicherung, Widerruf hat 3,81 von 5 Sternen 204 Bewertungen auf ProvenExpert.com