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Online-Journalismus – Was halten EU-Verleger vom Leistungsschutzrecht?

03.11.2016

Schwere Zeiten für den kostenpflichtigen Online-Journalismus: ganze Inhalte von Artikeln, die von Journalisten europäischer Verleger im Internet veröffentlicht werden, können von digitalen Ausschnittdiensten und Suchmaschinen wie Google kopiert und verkauft werden. Abgesehen von der erschwerten Suchmaschinen-Platzierung, machen die Verlage als Urheber große finanzielle Verluste. EU-Digital-Komissar Günther Oettinger setzt sich für das Leistungsschutzrecht ein, um europaweit den Diebstahl von geistigem Eigentum zu verhindern. Wie sieht die Meinung von EU-Verlegern dazu aus?

Oettinger hat viele Befürworter

„Die europäische Presselandschaft produziert den Sauerstoff unserer Demokratie“, so der Geschäftsführer des Verbandes Österreichischer Zeitung Gerald Grünberger. Es wäre die Aufgabe von Volksvertretern und den EU-Institutionen dafür zu sorgen, dass teuer produzierte Qualitätsinhalte zum Wohle der Gesellschaft geschützt werden. Bruno Pachent vom Europäischen Zeitungsverlegerverband sieht hierbei die Möglichkeit, redaktionelle Arbeit langfristig aufzuwerten und kreativer zu gestalten. Das Leistungsschutzrecht bewahre dabei die zentralen demokratischen Werte Europas: Kulturelle Vielfalt, Pressefreiheit und Meinungsfreiheit.
Erschwert wird die Arbeit der Online-Redaktionen zusätzlich durch Lobbyisten, die im digitalen Netz bei den Lesern Unsicherheit verbreiten. Internet-Links, die auf die Seiten der Verlage verweisen, würden versteuert, Leser beim teilen von Inhalten kriminalisiert und der freie Nachrichten-Austausch im Netz behindert werden. Außerdem würden Kleinverleger sowie Start-Ups leiden. „Verlogener Unsinn“, die Verlegerverbands-Chefin des „European Publishers Council“ Angela Mills Wade äußert ihre Empörung. Im Gegenteil – die EU-Richtlinie würde es begrüßen Artikel zu teilen oder zu verlinken, so auch Pachent.

Rückhalt aus verschiedenen Teilen Europas

Verleger und Verbände verschiedener europäischer Länder schließen sich der Meinung des EU-Digital-Komissars an, wie zum Beispiel Estland. Die Zukunft eines seriösen und glaubwürdigen Journalismus gelte gegenüber Konzernen wie Google zu schützen, so Andre Veskimeister vom „Express Grupp“. Javier Pascual del Olmo sieht das zentrale Ziel der Verleger in der Erhaltung des alleinigen urheberrechtlichen geistigen Eigentums. Del Elmo ist Chef von Condé Nast Spanien, Mexico und Lateinamerika sowie Präsident des Spanischen Verbandes der Zeitschriftenverleger (NRI), welcher 97% des spanischen Zeitschriftenmarktes einnimmt. „Um gute Journalisten und professionelle Fotografen bezahlen zu können, müssen unsere verlegerischen Produkte vor unerlaubter Nutzung durch Dritte geschützt werden“.
Auch Chefredakteur der „Polityka“ Jerzy Baczynksi unterstreicht die Notwendigkeit einer europäischen Lösung gegen Leistungsdiebstahl. Verlage würden nach polnischer Rechtsprechung nicht vor kommerziellen Nachdrucks von kompletten Artikeln durch Ausschnittdienste im digitalen Netz geschützt werden.
In Deutschland und Spanien konnte das Leistungsschutzrecht bereits erfolgreich durchgesetzt werden. Der Chef der „Heraldo de Aragon“ und Präsident von „News Media Europe“ Fernando de Yarza spricht dabei von einem Fortschritt für spanische Online-Verleger, den er sich nun auch auf europäischer Ebene wünscht.
Günther Oettinger setzt sich für diesen Fortschritt, journalistische Leistung europaweit zu schützen, ein – und bekommt dabei Rückhalt von diversen Eu-Verlegern.
Sollten Sie noch weitere Fragen rund um das Thema Leitsungsschutzrecht haben, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne bei einem kostenfreien Erstgespräch. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswegs finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

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