Bild: fizkes / shutterstock.com
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat nun entschieden, dass es sich bei einem „Kater“ um eine Krankheit handelt! Wie es dazu kam, erfahren Sie nun bei uns!
Laut der Lebensmittelinformationsverordnung gilt: „Informationen über ein Lebensmittel dürfen diesem keine Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zuschreiben oder den Eindruck dieser Eigenschaft entstehen lassen.“
Ein Verein sah in der Werbung eines „Anti-Hangover-Drinks“ einen Verstoß gegen diese Verordnung. Daher klagt der Verein vor dem Landgericht Frankfurt und bekam Recht. In der Folge strebte der Betreiber des Drinks ein Berufungsverfahren an, weshalb der Fall vor dem Oberlandesgericht landete.
Das Oberlandesgericht Frankfurt schloss sich der Auffassung der Vorinstanz an und untersagt die Werbung des Drinks. Begründet wurde das Urteil folgendermaßen: „Unter Krankheit ist jede, also auch eine geringfügige oder vorübergehende Störung der normalen Beschaffenheit oder der normalen Tätigkeit des Körpers zu verstehen.“ Unter derartige Störungen bzw. Schwankungen des Körpers fallen Symptome eines „Katers“ wie zum Beispiel Müdigkeit, Kopfschmerzen und Übelkeit.
Nicht von Belangen ist in diesem Falle die Tatsache, dass für die Behandlung eines „Katers“ keine ärztliche Behandlung von Nöten ist. Da diese Symptome allerdings nicht natürlich entstehen, sondern durch den Konsum einer schädlichen Substanz, gilt der „Kater“ als Krankheit.
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Bei weiteren Fragen zum Thema “Kater”, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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