Österreich setzt die Impfpflicht aus: Ob dieses Vorgehen auch Ausstrahlungswirkung auf und in Deutschland haben kann und wie Rechtsanwalt Markus Mingers dies rechtlich einordnet, erfahren Sie im Folgenden!
Seit dem 15. März herrscht in Österreich grundsätzlich Impfpflicht. Kommt man dieser Pflicht nicht nach, sollte man mit einem Bußgeld von bis zu 3600 Euro belegt werden.
„Dies wurde jedoch außer Kraft gesetzt. Eine juristische Expertenkommission ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der massive Eingriff in die Grundrechte insbesondere in die körperliche Unversehrtheit unverhältnismäßig ist“, erklärt Rechtsanwalt Mingers (mingers.law). Argumentiert wird vor allem mit der Omikron-Variante, welche das Gesundheitssystem nicht in derart überlastet, als dass eine solche Impfpflicht zu rechtfertigen ist. Die Intensivstationen sind aufgrund weitgehend milder Krankheitsverläufe nicht überlastet. Gleiches gilt auch für Krankenhäuser und Kliniken, sodass die Hospitalisierungs-Inzidenz niedrig ist.
Weiterhin ist unklar und nicht evidenzbasiert erfasst, welche Nebenwirkungen die Impfungen mit sich bringen. Gleichermaßen unklar ist, welche Wirkung die Impfung überhaupt hat. „Auch ist es nicht abschließend geklärt, wie oft man geimpft werden muss und ab welchem Alter eine Impfung tatsächlich Sinn macht“, erläutert der Rechtsanwalt (mingers.law) weiter. Höchst fraglich ist derzeit auch, ob die Impfung überhaupt davor schützt andere zu infizieren.
„Dies hat auch große Bedeutung für unsere Argumentation in Deutschland. Immer mehr Verfassungsrechtler oder auch der ehemalige Innenminister Otto Schily schlagen bei uns in Deutschland in dieselbe Kerbe und sprechen sich für die Unverhältnismäßigkeit der Impfpflicht aus“, ordnet Markus Mingers (mingers.law) ein. Auch in Deutschland stehen durchaus mildere Mittel zur Verfügung, die zur Eindämmung des Virus ausreichen.
„Eine allgemeine Impfpflicht ist juristisch nicht durchsetzbar! Ich hoffe, dass wir gleich konsequent sind, wie unsere Nachbarn aus Österreich. Wir tun gut daran, das Recht bis zum Schluss zu deklinieren und nicht politisch getriebene Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts anzustreben“, resümiert Mingers (mingers.law).
Für weitere Fragen wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Wir beraten Sie gerne! Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder Sie schreiben uns eine E-mail an Office@mingers.law.
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