Streitpunkt zwischen Versicherten und ihren Versicherern ist oft der Widerruf abgeschlossener Verträge. Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen und Vertragsinformationen, die nicht vollständig vorliegen, sind für Versicherungskunden eine gute Chance auf eine komplikationslose Rückabwicklung unliebsamer Verträge. — Die Nürnberger macht es ihren Lebens- und Rentenversicherten allerdings derzeit nicht leicht.
Nach Widerruf folgt viel Widerstand
Nach einem Urteil aus Mai 2014 können Versicherungskunden, die einen Vertrag zwischen den Jahren 1994 und 2008 geschlossen haben, diesen auch rückabwickeln, sofern bei Vertragsschluss die obligatorischen Unterlagen zur Information vorlagen. Die Höhe des sog. Rückzahlungsanspruches war zuletzt noch zu klären. Mit gerichtlichem Urteil folgten viele Widerrufe von Versicherungskunden. Darauf reagierte die Nürnberger mit Widerstand: Sie wies Widersprüche zurück, zog aber bei gerichtlichen Konfrontationen rein rechtlich den Kürzeren.
Die Nürnberger Lebensversicherung AG gibt sich allerdings in puncto Widerruf nicht so schnell geschlagen, um Gewinne einzubehalten. Sie versucht sich derzeit an einer Option ihren Kunden den Widerruf streitig zu machen, indem nun neue Belehrungstexte versandt werden — für in der Vergangenheit geschlossene Verträge. Selbstverständlich gibt man bei der Nürnberger in den Schreiben an, dass auch schon damals korrekt über den Widerruf belehrt wurde. Neue Belehrungstexte machen alte Fehler aber vermutlich nicht wett. Die neuen Texte zur Widerrufsbelehrung geben dann an, dass innerhalb von mindestens zwei, maximal aber vier Wochen — ohne Probleme — Verträge rückabgewickelt werden können.
Unser Rat: Nutzen Sie Ihre Chance auf Widerruf jetzt! Wenn Sie Ihren Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag auflösen wollen, dann ist jetzt die Zeit zum handeln, schriftlich an die Nürnberger.
Die Crux des Ganzen: Die Nürnberger zahlt Prämien und Gewinne nicht zurück! Nicht nur, dass sie den Rückzahlungsanspruch um den Riskioabschlag, also den Wert des Versicherungsschutzes, reduziert, sie behält zudem zur Deckelung von Kosten Fondsgewinne ein.
Vorsicht bei bedenklichen Angeboten der Versicherer
Vorsicht ist vor allem dann geboten, wenn die Nürnberger Ihnen ein Angebot unterbreitet, dass zunächst die Auszahlung von Gewinnen umfasst, diese Auszahlung an Bedingungen bindet, z.B. bei einem höchstrichterlichen Entscheid die Zahlung zu erstatten — verzinst, versteht sich. Durch eine unklare Formulierung seitens der Versicherung ist dieser sog. Rückforderungsvorbehalt noch Jahre wirksam.
Wir von der Kanzlei Mingers & Kreuzer empfehlen verunsicherten Nürnberger-Vertragskunden sich im Falle des Falles anwaltlichen Rat einzuholen. Schildern Sie uns Ihr Anliegen oder senden Sie uns die erforderlichen Unterlagen zur Prüfung zu, Sie erhalten zeitnah eine professionelle Einschätzung von uns! Wir helfen Ihnen gerne — kostenlose Erstberatung!
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