Bild: JuliusKielaitis / Shutterstock.com
Jetzt geht es Schlag auf Schlag! Das nächste Urteil zugunsten betroffener Kunden ist gefallen – und das ausgerechnet in NRW. Das Landgericht Krefeld hat gestern entschieden, dass ein Audi-Händler zwei Dieselfahrzeuge mit Schummelsoftware gegen Erstattung des Kaufpreises zurücknehmen muss. Wir erklären, warum das Urteil Signalwirkung für weitere Klagen haben wird.
In den letzten Wochen hatten wir mehrfach davon berichtet, dass die Rechtsprechung im Abgasskandal sehr verbraucherfreundlich ist und unsere schon im September des vergangenen Jahres geäußerte Rechtsauffassung bestätigt. So haben verschiedene erstinstanzliche Urteile gezeigt, dass es an dem Vorliegen eines Mangels und der Berechtigung zu einem Rücktritt keine Zweifel gibt.
Das sieht auch das Landgericht in Krefeld (NRW) so. Die Manipulationssoftware berechtige zu einem sofortigen Rücktritt vom Kauf. Eine etwaige Nacherfüllung durch das Kraftfahrtbundesamt sei nicht zumutbar. Schließlich bleibe auch nach der technischen Umrüstung ein grundsätzlicher „Mangelverdacht“ bestehen. Eine Berufung ist nach Angaben von Volkswagen aber nicht ausgeschlossen.
Nach Ansicht der Richter sei das Spannungsverhältnis günstiger Stickoxidwerte mit geringen Kohlendioxidwerten nicht lösbar. So sei es nicht hinnehmbar, dass Verbesserungen der Stickoxidwerte nur auf Kosten höherer CO2-Werte erfolgen könnten. Für die Unzumutbarkeit müssten auch keine technischen Details erbracht werden. Vielmehr genügt ein berechtigter Verdacht.
Darüber hinaus war im Zeitpunkt des Rücktritts noch gar nicht klar, wann das KBA eine entsprechende Umrüstung überhaupt vornehmen wolle. Immer wieder wurden etwaige Rückrufaktionen verschoben.
Auch in NRW hat jetzt erstmals ein Gericht zugunsten betroffener Kunden geurteilt. Auf eine solche Entscheidung hat man lange gewartet –umso größer kann die Freude betrogener Käufer und Leasingnehmer jetzt sein. Es steht außer Frage, dass ein wesentlicher Mangel, der zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt, vorliegt. Das sollten Betroffene sich jetzt zu Nutzen machen und eigene Ansprüche einleiten.
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