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Generali kürzt von nun an aufgrund einer Niedrigzinspahse die Privatrenten. Was genau das für Kunden bedeutet und was Sie dagegen unternehmen können, erfahren Sie hier!
In Zukunft müssen sich Versicherungsnehmer der Generali auf eine verkürzte Privatrente einstellen. Der Münchener Versicherer, der zur italienischen Generali-Gruppe gehört, begründete diese Maßnahme mit einer anhaltenden Niedrigzinsphase. Die 27.600 Betroffenen sollen sechs Wochen vor der Kündigung informiert werden. Kunden werden ab August 2017 einen geringeren Rentenbetrag erhalten.
Versicherer versprechen ihren Kunden eine Garantieverzinsung. Erwirtschaftet das Unternehmen höhere Kapitalerträge, kommt den Versicherungsnehmern eine Überschussbeteiligung zugute. Generali-Kunden, die Garantien von mehr als 1,75 % in ihren Verträgen haben, müssen auf diese Überschussbeteiligung nun verzichten. Die garantierte Privatrente wird aber weiterhin ausgezahlt.
Um wieviel die Privatrente gekürzt wird, ist unklar – das muss individuell berechnet werden. Grund für die Senkungen ist dieses spezielle Überschusssystem. Hierbei setzen die vertraglich festgelegten Rentenauszahlungen von Anfang an auf einem niedrigen Level an, können dafür aber nicht gesenkt werden.
Während der Niedrigzinsphase werden die Renten gar nicht oder lediglich kaum erhöht.
Wir, die Kanzlei Mingers & Kreuzer, bieten Ihnen als Betroffenen die finanzielle Unterstützung an, Ihr Widerrufsrecht einzuklagen. Die Kooperation mit einem Prozessfinanzierer ermöglicht Ihnen, den Vertrag wirksam zu widerrufen – ganz ohne Kostenrisiko. Das hat den Vorteil, dass Sie im Falle einer Niederlage keinerlei Verfahrenskosten tragen müssen. Unter anderem Gerichtskosten, Kosten des eigenen und des gegnerischen Anwalts, Zeugen- und Sachverständigenkosten werden vollständig vom Prozessfinanzierer übernommen. Gewinnen Sie den Prozess, müssen Sie dem Prozessfinanzierer ein Erfolgshonorar von 30 % des wirtschaftlichen Vorteils zahlen – das heißt ersparte Zinsen zuzüglich des erstrittenen Nutzungsersatzes.
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Sollten Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben, dann wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer. Wir ermöglichen Ihnen einen Darlehenswiderruf. Mithilfe eines Kooperationsvertrages mit einem Prozessfinanzierer können Sie Ihren Vertrag ohne Kostenrisiko widerrufen!
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