Bild: tishomir/ shutterstock.com
Am 23. Januar 2020 hat das Landgericht Köln dem Käufer und Abgasskandal-Betroffenen eines Porsche Macan S Schadensersatz zugesprochen. Informationen zum Urteil finden Sie hier bei uns!
Im vorliegenden Fall hatte der Kläger den Porsche Macan S mit 3-Liter-V6-Dieselmotor des Typs EA 897evo im Juni 2018 als Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) stellte daraufhin bei dem Modell mindestens eine unzulässige Abschalteinrichtung fest.
Durch diese sogenannte Aufheizstrategie kommt es zu einem geringeren Stickoxid-Ausstoß. Allerdings ist das fast ausschließlich im Prüfmodus wirksam und wird im realen Straßenverkehr kaum aktiviert. Daher ordnete das KBA den Rückruf an.
Der Kläger ließ das Software-Update aufspielen und machte zusätzlich Schadensersatzansprüche geltend. Auch wenn Porsche den Motor nicht selbst hergestellt, sondern von Audi bezogen hat, gab das LG Köln der Klage größtenteils statt und verpflichtet den Autobauer zum Schadensersatz.
Porsche habe den Käufer durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt.
Der Kläger hat nun die Möglichkeit, im Wege der Rückabwicklung gegen Rückgabe des Fahrzeugs die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zu verlangen.
Das Landgericht führte aus, ein Käufer dürfe davon ausgehen, dass das Fahrzeug den gesetzlichen Vorgaben entspricht und die Typengenehmigung nicht durch Täuschung erschlichen wurde.
Porsche aber habe den Macan mit mangelbehaftetem Motor auf den Markt gebracht. Dies habe nicht den berechtigten Erwartungen des Klägers entsprochen. Der Schaden könne auch nicht durch ein Software-Update beseitigt werden.
Aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtung, der als Folge die Stilllegung des Fahrzeugs drohe, sei der Kläger bereits mit dem Abschluss eines ungewollten Kaufvertrags geschädigt worden.
Der von Audi entwickelte 3-Liter-Dieselmotor kommt neben Porsche auch in diversen Audi-Modellen vor. Das KBA ordnete bereits für verschiedene Modelle einen Rückruf an. Wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung haben betroffene Verbraucher grundsätzlich gute Chancen, ihre Schadensersatzansprüche durchzusetzen.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Im folgenden aktuellen Video thematisiert Rechtsanwalt Markus Mingers die Rückabwicklung des vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs.
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.