Bild: PK Studio / shutterstock.com
Kürzlich kam es zu einer Klage gegen die Google Inc. Corporation, in der das Landgericht Lübeck entschied, dass eine unberechtigte Bewertung nicht angezeigt werden darf. Das Landgericht Hamburg urteilte nun ähnlich. Mehr zu diesem Urteil finden Sie nun bei uns!
In der Klage vor dem Landgericht Hamburg ging es ebenfalls um eine unberechtigte Bewertung, die Google nun nicht mehr anzeigen darf. Geklagt hatte ein Gasthausbetreiber, der diese Bewertung von einem Kunden erhielt.
Das Prinzip der Bewertungsoption auf der Plattform Google ist relativ simpel. Nutzer können Bewertungen für all das abgeben, was Sie besucht oder genutzt haben. Google prüft die von Nutzern geschriebene Bewertungen vor der Veröffentlichung jedoch nicht.
Zu klären war somit, ob die Bewertung an sich zulässig ist. Der Gasthausbetreiber gab an, dass der Nutzer sein Gasthaus nie besucht hat und die Bewertung somit unberechtigt sei. Er konnte dies sogar mittels Rechnungen und anderweitigen Dokumenten belegen.
Grundsätzlich gehen Nutzer der Plattform davon aus, dass sich die Bewertungen anderer Nutzer auf eigene Erfahrungen stützen. Da dies hier nicht der Fall war, sei die Bewertung unzulässig und darf nicht angezeigt werden.
Um diese Situation sollte Google Kontakt zum Nutzer herstellen, was der Konzern jedoch nicht tat. Rechtlich stellt eine solche unbegründete Bewertung eine unzulässige Meinungsäußerung dar.
Immer wieder hört man, dass die Bewertungen auf derartigen Portalen bei der Suche nach einem Restaurant oder Hotel beispielsweise von entscheidender Bedeutung sind. Somit ist es für jeden Besitzer wichtig, welche Bewertungen im Internet auftauchen. Wenn allerdings eine unberechtigte Beurteilung angezeigt wird, können auch Sie dagegen rechtlich vorgehen. Ein Rechtsbeistand ist hier dringend zu empfehlen.
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Bei weiteren Fragen zum Thema unberechtigte Bewertungen, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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