Bild: Singkham / shutterstock.com
In letzter Instanz hat sich die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen jetzt gegen die Bardenia Bausparkassen durchgesetzt. Resultat des Prozesses: Laut Bundesgerichtshof dürfen Bausparkassen keine Gebühren für ein Darlehenskonto von den Kunden verlangen.
Verwaltungskosten und solche für die Führung des Kontos dürfen laut neuster Entscheidung nicht mehr auf den Kunden umgewälzt werden. Es läge im Interesse des Kreditgebers die Konten zu überwachen. Für Bausparkassen soll da künftig keine Ausnahme mehr gemacht werden.
Die Bausparkasse Bardenia, die zur Gruppe der Generali Versicherungen gehört, erhebt eine Gebühr von 9,48 Euro pro Jahr für die Kontoführung. Nimmt man das Darlehen teilweise oder gänzlich in Anspruch, so wird die Gebühr fällig.
Im Jahre 2015 Urteile das Oberlandesgericht Karlsruhe diesbezüglich noch etwas anders. Während man für normale Kreditkonten die Gebühr zur Führung des Kontos bereits vor längerer Zeit untersagt hatte, so beschloss das OLG, dass für Bausparkassen ein anderes Geschäftsmodell gelte, da die gezahlten Gebühren der gesamten Bauspargemeinschaft zu Gute kämen.
Laut Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen haben auch andere Bausparkassen solche Kontoführungsgebühren in ihren Geschäftsbedingungen verankert. Sollten Ihnen diese auffallen, können Sie die Gebühren mindestens für die letzten drei Jahre zurückfordern. Dies sollten Sie auch in jedem Falle tun!
Auf der Seite der Verbraucherzentrale NRW finden Sie dafür einen vorgefertigten Musterbrief.
Wie funktioniert Bausparen? Im Prinzip ist es eine Mischung aus Geld sparen und leihen. Dies aber zu niedrigeren Zinsen und auf mehrere Jahre ausgelegt. Bausparkasse und Kunde legen sich hierbei auf eine bestimmte Summe an Geld fest. Die ersten Jahre spart der Kunde Geld an. Ist dann eine gewisses Guthaben vorhanden, kann er für den Restbetrag ein Darlehen in Anspruch nehmen. Da die Zinsen oftmals festgelegt sind, sind diese zudem unabhängig vom Kapitalmarkt.
Alleine im Jahr 2016 wurden 2,2 Millionen Bausparverträge abgeschlossen, dies ist vergleichsweise ein sehr hoher Wert. Allein in Deutschland gab es im Dezember 2016 29 Millionen Bausparverträge. Umgerechnet ist das circa einer pro Haushalt.
Dass Bausparkassen trotz allem in der Krise stecken, liegt hauptsächlich an den niedrigen Zinsen im gesamten Euroraum. Aufgrund dessen bleiben viele Bausparer einfach in der Sparphase, anstatt ihr Darlehen in Anspruch zu nehmen. Statt Zinsen für ihr Darlehen einzunehmen, müssen die Bausparkassen dann weiterhin Zinsen an den Kunden für das angesparte Guthaben zahlen.
Um dies auszugleichen reagieren Bausparkassen dann mit der Kündigung von Altverträgen, neuen Tarifen oder aber auch der Erhebung von Gebühren.
Wenn auch Sie einen Bausparvertrag haben und diesen prüfen lassen möchten, wenden Sie sich gerne für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung an uns. Sie erreichen uns unter 02461-8081 oder via Email.
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