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Neuerungen im November: Das ändert sich für Verbraucher!

02.11.2022
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Die Grundversorger von Strom oder Gas dürfen keinen preislichen Unterschied mehr zwischen Bestands- und Neukunden machen, Netflix gibt es bald bereits für 4,99 Euro und die Frist für die Steuererklärungen läuft ab. Wir erklären was im November auf Sie zukommt!

Google wirft 900.000 Apps aus seinem Store

Google möchte die Sicherheit und Privatsphäre seiner Nutzer erhöhen. Viele Apps möchten die dazu notwendigen Neuerungen jedoch nicht umsetzen!

Die Konsequenz: Bis Ende November könnten fast 1 Millionen Anwendungen aus dem Google-Store fliegen. Die App-Entwickler können dies jedoch vermeiden, indem sie zeitnah doch noch die neuen Standards erfüllen.

Tauschprogramm für ukrainische Banknoten endet

Noch bis zum 18. November können geflüchtete Ukrainer gebührenfrei 10.000 „Hrywna“ ihrer Landeswährung (umgerechnet etwa 275 Euro) in Euro in einigen Banken umtauschen. Das entsprechende Angebot des Finanzministeriums, der Bundesbank und der Nationalbank der Ukraine endet mit Ablauf dieses Datums.

Grundpreis bei Energieversorgern für alle gleich

Ab November dürfen Grundversorger von Strom oder Gas beim Preis keinen Unterschied mehr zwischen Bestands- und Neukunden machen.

Schlechte Nachricht: Die Grundversorger dürfen dann die Preise für die Ersatzversorgung an den Börsenpreisen ausrichten und somit ohne Ankündigung zum 1. oder 15. eines Monats anpassen und auch deutlich teurer machen. In der Ersatzversorgung landet, wer beispielsweise wegen einer Pleite des ursprünglichen Versorgers keinen neuen Anbieter gefunden hat. Nach drei Monaten werden Betroffene dann aber in die Grundversorgung aufgenommen.

Letzte Chance für die Steuererklärung

Jene, die in der Pflicht sind eine Steuererklärung abzugeben, müssen sich nun wirklich beeilen. Die entsprechende Frist läuft am 31. Oktober aus. Da dieser Tag in einigen Bundesländern ein gesetzlicher Feiertag ist, können Steuerzahlende ihre Erklärung auch noch am Dienstag, dem 1. November abgeben. Dies gilt für Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Grund für die Fristverlängerung ist einmal mehr die Belastung der Bürger, Ämter und Steuerberater durch die Corona-Krise. Eigentlich endete die Frist bereits im Sommer des vergangenen Jahres.

Eine noch längere Frist gilt in den Fällen, in denen ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein hilft. Dann ist der Stichtag  erst der 31. August 2023. Wer freiwillig seine Steuererklärung abgibt hat regelmäßig drei Jahre rückwirkend Zeit – Muss diese für das Jahr 2018 bis spätestens zum 31. Dezember 2022 dem Finanzamt zukommen lassen.

Hauptversammlungen jetzt grundsätzlich auch virtuell möglich

Egal, ob Corona-Pandemie oder nicht: Hauptversammlungen von Gesellschaften in verschiedenen Rechtsformen wie z.B. der AG dürfen ab dem neuen Monat auch grundsätzlich virtuell abgehalten werden. Das neue Gesetz legt beispielsweise fest, wie Aktionäre bei virtuellen Hauptversammlungen ihre Rechte wahrnehmen können. „Vor allem durch die Konkretisierung der Befugnisse des Versammlungsleiters schaffen wir mehr Rechtssicherheit für Unternehmen bei der Durchführung der Versammlungen“, sagt Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP).

Netflix gibt es bald bereits für 4,99 Euro

Der Streamingdienst Netflix bietet ab dem 3. November eine günstigere Abo-Option. Das Ganze soll 4,99 Euro im Monat kosten, dafür müssen Verbraucher jedoch mit Werbung und einigen Abstrichen leben. So wird es bei dem „Basis-Abo mit Werbung“ keine Download-Funktion geben. Verbraucher müssen zudem auf bestimmte Inhalte verzichten. Aus Lizenzgründen werde für Nutzer des neuen, begrenzten Pakets “ einige Filmen und Serien nicht verfügbar sein. Netflix selbst gibt an, Nutzer im Durchschnitt pro Stunde mit vier bis fünf Minuten Werbung rechnen müssen.

Die Feiertage im November

Nicht in allen Bundesländern aber zumindest in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland dürfen sich die Bürger über Allerheiligen am 1. November freuen. In Sachsen ist hingegen der Buß- und Bettag am 16. ein gesetzlicher Feiertag, das ist (wie immer) ein Mittwoch.

Krankenbegleitungen von Menschen mit Behinderung erhalten Krankengeld

Menschen mit Behinderungen benötigen bei einer stationären Behandlung zuweilen die persönliche Unterstützung einer Begleitperson. Unter bestimmten Voraussetzungen können diese Begleitpersonen künftig zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Krankengeld beantragen und so eventuelle Verdienstausfälle kompensieren. Welche Anforderungen dazu erfüllt sein müssen, regelt ab November eine neue Krankenhausbegleitungs-Richt­linie des Gemeinsamen Bundesausschusses.

Paypal kommt nicht mehr für Retourenkosten auf

Der Zahlungsanbieter Paypal stellt am 27. November seinen Retourenkosten-Service für Pakete ein, der die Kosten für Rücksendungen übernimmt. „Bei Paypal aktualisieren und entwickeln wir ständig neue Angebote für unsere Kunden. Manchmal müssen bestimmte Dienste im Rahmen dieser größeren Veränderungen eingestellt werden“, gibt das Unternehmen an.

Fußball-Weltmeisterschaft: Public Viewing auch abends möglich

Während der Fußball-Weltmeisterschaft in Katar ab dem 20. November wird der Lärmschutz gelockert. So ist es Veranstaltern möglich, auch in den Abendstunden die Fußballspiele öffentlich vor Zuschauern im Freien zu übertragen. Der gelockerte Lärmschutz gilt bis zum 31. Dezember 2022. Die Weltmeisterschaft endet bereits Mitte Dezember.

Günstig online einkaufen am Single Day, Black Friday und Cyber Monday

Im November warten traditionell allerhand „Schnäppchen-Tage“ auf Sie. Wer trotz steigender Preise noch etwas Geld übrig hat, kann am 11. November beim Singles Day zuschlagen. Auch am Black Friday am 25. November gibt es im Internet allerhand Schnäppchen. Der erste Montag nach Black Friday ist dann traditionell der Cyber Monday. Viele Onlinehändler bieten dann etliche Waren günstiger an.

Jedoch aufgepasst: Lassen sie sich nicht von hohen Rabatten täuschen – Vergleichen Sie die Preise weiterhin mit anderen Anbietern!

Kfz-Versicherung bis zum 30. November wechseln und zum neuen Jahr Geld sparen!

KFZ-Versicherungen laufen grundsätzlich über ein Jahr. Anders als bei anderen Versicherern gibt es bei der Autoversicherung die Möglichkeit, mit nur einem Monat Frist zum 30. November zu kündigen, also nicht mit drei Monaten wie sonst üblich. Wer jetzt seine KFZ-Versicherung kündigt, kann damit bereits zum 1. Januar des Folgejahres in eine günstigere Versicherung wechseln. Die Versicherungen locken Neukunden mit zum Teil deutlich günstigeren Beiträgen, ohne dass Sie dabei Abstriche beim Versicherungsschutz machen müssen.

Sie haben weitere Fragen?

Für weitere Fragen wenden Sie sich an uns! Die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH steht Ihnen zur Seite. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder Sie schreiben uns eine E-mail an Office@mingers.law.                                       

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