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Ab morgen tritt die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Die Aufregung ist groß – Blogger und Vereine befürchten Abmahnungen und sind dementsprechend verunsichert. Wir erläutern, ob die Angst vor der Verordnung wirklich berechtigt ist und welchen Nutzen sie haben kann. Das Thema Datenschutz im Internet wird uns noch lange beschäftigen.
Die Änderungen durch die Datenschutz-Grundverordnung sind nicht unerheblich. Das größte Problem sehen Kritiker vor allem in den drastisch erhöhten Bußgeldern, die kleinere Unternehmen schnell in den finanziellen Ruin stürzen könnten. Allerdings wurde schon verlautbart, dass solche Strafen erst einmal nicht oder zumindest nicht in der angedrohten Höhe verhängt werden sollen. Es gilt also eine Schonfrist. Ein weiterer Aspekt, der Risiken birgt, ist die Möglichkeit von Abmahnungen durch Wettbewerber im geschäftlichen Verkehr. Hier hat die DSGVO bis dato noch keine klaren Regelungen treffen können, was ein Schlupfloch für Profiteure darstellen könnte. Es liegt zukünftig an den Gerichten, entsprechende Schlupflöcher zu schließen.
Bußgelder müssen in Zukunft „in jedem Einzelfall wirksam, verhältnismäßig und abschreckend“ sein, Art. 83 I DSVGO. Das heißt nicht, dass jedem Betroffenen von nun an der Bankrott durch Bußgeld droht. Eine gänzliche Entwarnung kann aber auch nicht gewährleistet werden. Konkret kommt es auf die Umstände des Verstoßes und der Aufdeckung an.
Abmahnungen beinhalten in der Regel die Aufforderung zur Zahlung oder die Aufforderung zum Unterschreiben einer Unterlassungserklärung. Dem sollte man aber nicht einfach folgen, sondern anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Häufig kann man sich aufgrund der unklaren Rechtslage gegen etwaige Abmahnungen wehren. Wie genau die Umsetzung der DSGVO im Endeffekt aussieht, bleibt ohnehin erst einmal abzuwarten.
In jedem Fall beruht der Umgang mit personenbezogenen Daten auf einer Abwägung nach grundrechtlichen Maßstäben. Darüber hinaus muss zum Beispiel im Rahmen einer Datenschutzerklärung eine Rechtsgrundlage angegeben werden. Das ist für einen juristischen Laien nicht einfach. Eine anwaltliche Beratung kann also sinnvoll sein.
Der Grundgedanke der Verordnung ist mit Sicherheit gut. Es geht in erster Linie um eine strukturiertere Anwendung des Datenschutzes. Auch hinter der Idee der erhöhten Bußgelder steckt eine richtige Intention, nämlich die Abschreckung großer Unternehmen, die zur Umsetzung entsprechender Regelungen gezwungen werden sollen. Die statuierten Pflichten aber können kleinere Unternehmen unter Umständen lähmen und bremsen. Hier müssen die Gerichte Abhilfe schaffen und nötigen Freiraum walten lassen.
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