Laut der neuen Reglung sind die ab 2013 ausgestellten Führerscheinen nur noch 15 Jahre gültig. Doch jetzt sollen auch alle vorher ausgestellten Führerscheine bis 2033 umgetauscht werden sein. Wir klären auf, wann Ihr Führerschein voraussichtlich „abgelaufen“ ist!
Seit 2013 ist laut den neuen Bestimmungen der Führerschein nur noch 15 Jahre gültig, danach muss eine Verlängerung folgen. Um erstmal Entwarnung zu geben: Damit ist nicht die Fahrerlaubnis gemeint, einmal erworben gilt diese nämlich ein Leben lang, sondern nur das Dokument.
Doch nicht nur die erst ab 2013 ausgestellten Dokumente sollen jetzt ein vorgezogenes Verfallsdatum haben, sondern auch vorher ausgestellte Fahrerlaubnisse, die eigentlich noch bis 2033 hätten gültig sein sollen. Jeder Umtausch muss vom Antragssteller selber finanziert werden, wobei mit Kosten in Höhe von 40 € gerechnet werden muss.
Um den Umtausch des Führerscheins auszuführen, unbedeutend wann dieser ausgestellt wurde, muss ein schriftlicher Antrag an die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung oder an das Bürgerbüro der Stadtverwaltung formuliert werden. Für das neue Dokument wird außerdem ein aktuelles biometrisches Passbild, ein Identifikationsnachweis in Form eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises und selbstverständlich der abgelaufene Führerschein benötigt.
Mit dem verfrühten Umtausch der 45 Millionen Führerscheine soll eine Entlastung der Behörden stattfinden und ein einheitlicheres Verfahren herbeigeführt werden.
Das neue Verfallsdatum wird entweder vom Geburtsjahrgang oder dem Ausstellungsjahr bestimmt, das wahrscheinlich jedoch nicht vor dem Jahr 2033 liegen wird.
Der Verkehrsausschuss empfiehlt, dass alle 15 Millionen Führerscheine, die bis zum 31.12.1998 spätestens 2024 umgetauscht werden sollten. Das späteste Umtauschdatum ist hierbei vom Geburtsjahr vom Führerscheininhaber abhängig:
Die restlichen 30 Millionen Führerschein, ausgestellt ab 1999, müssen spätestens bis 2033 umgetauscht worden sein. Hierbei ist das Verfallsdatum jedoch vom Ausstellungsjahr abhängig:
Wenn sie weitere Fragen rund um das Thema „Führerschein und Fahrerlaubnis“ haben, stehen wir von der Kanzlei Mingers & Kreuzer Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach unter 02461/8081 oder das beigefügte Formular.
Weitere Informationen über den Führerschein finden Sie auf unserem Blog oder auf unserem YouTube-Channel.
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