Neues Jahr, neues Glück! Mit dem Start ins 2017 treten eine Vielzahl neuer Regelungen zum Sozial-, Verkehrs- und Steuerrecht in Kraft. Was ändert sich für Pflegeversicherte? Steigt der gesetzliche Mindestlohn? Welche Veränderungen bringen E-Bikes?
Was das neue Jahr alles für rechtliche Veränderungen bringt, finden Sie hier!
Ältere Arbeitnehmer können ab 2017 die Flexi-Rente beanspruchen, mit der man flexibler als bisher in Rente gehen kann. Ob für Früh- oder Spätrentner – mit dem neuen Jahr kommen auch eine Vielzahl neuer Regelungen.
Das neue Jahr zieht Neuerungen in der gesetzliche Pflegeversicherung mit sich. Pflegebedürftige sowie Angehörige sollten wissen, dass Pflegestufen neuerdings als Pflegegrade definiert werden. Damit strebt man die Erweiterung des Kreises derjenigen an, die Pflegeleistungen in Anspruch nehmen dürfen. Hinzu kommt, dass die Pflegeberatung für Angehörige verbessert wird.
Versicherte müssen ab dem 1. Januar 2017 der Pflegeversicherung höhe Beiträge zahlen. Arbeitnehmer zahlen 2,55% ihres Bruttolohns, ohne Kinder 2,8%. Es kommt somit zu einem Anstieg von 0,2%.
Gute Neuigkeit für Trennungskinder: diese erhalten ab dem 1. Januar mehr Unterhalt.
Elternpaare oder Alleinerziehende können bei finanzieller Bedürftigkeit auf einen Kinderzuschlag für ihre Kleinen hoffen. Die Höhe des Zuschlags hängt vom monatlichen Einkommen ab. Die Zuschlagsgrenze liegt dann höchstens bei 170€ im Monat.
Der Kindergeldbetrag wird zum neuen Jahr leicht ansteigen. Dieser liegt beim ersten und zweiten Kind jeweils bei 192€, beim dritten bei 198€ und bei jedem weiteren Kind bei 223€. 2018 soll der Betrag nochmals um zwei Euro ansteigen. Auch der Kinderfreibetrag erhöht sich: bei 4716€ im Jahr ist das ein Anstieg von 108€.
Für Hartz IV-Empfänger liegt in 2017 der Regelsatz für Alleinstehende bei 409€ monatlich. Paare, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten jeweils 368€. Kinder bis zu 6 Jahren bekommen ein Sozialgeld von 237€, Kinder bis zu 14 Jahre 291€. Der Regelsatz für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren beträgt 311€ im Monat.
Zuletzt steigt auch der gesetzliche Mindestlohn auf 8,84€ die Stunde an. Der Mindestlohn steht allen Volljährigen zu – mit Ausnahmen, wie Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten nach Wiederaufnahme einer Arbeit.
Der festgelegte Mindestlohn gilt auch für Minijobber. Deren monatliches Einkommen darf 250€ nicht überschreiten, andernfalls muss die Arbeitszeit herabgesetzt werden. Grundsätzlich können höchstens 50 Stunden und 54 Minuten im Monat gearbeitet werden, um weiterhin von Sozialabgaben befreit arbeiten zu können.
Bei Bildung einer Rettungsgasse gilt der Grundsatz: Sobald Autos mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder es zum Stillstand kommt, müssen sie eine Rettungsgasse zwischen der äußersten linken Spur und der unmittelbar rechts daneben bilden. Dies gilt unabhängig von der Anzahl der Fahrstreifen.
Gemeinden soll von nun an die Durchsetzung von Geschwindigkeitssenkungen vereinfacht werden. 30er-Zonen an Schulen, Kindergärten oder Altenheimen sollen leichter einzurichten sein – auch wenn sie an Hauptstraßen liegen.
Künftig dürfen E-Bikes auf Radwegen fahren, obwohl sie auf eine Geschwindigkeit von 25 km/h kommen. Dementsprechend soll auch ein Verkehrsschild für E-Bikes aufgestellt werden. S-Pedelecs sind im Gegensatz zu Pedelecs in der neuen Regelung nicht mit eingeschlossen – sie müssen weiterhin die Fahrbahn benutzen.
Bisher galt für Fahrradfahrer sich bei fehlenden Fahrradampeln an den Fußgängerampeln zu richten. Ab 2017 gilt die neue Regelung: Wer Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr, also die Autofahrer, zu beachten. Ansonsten gelten natürlich die für die Fahrradfahrer besonderen Ampeln.
Das neue Jahr bringt mehr Sicherheit für Familien, die mit dem Fahrrad unterwegs sind. Bisher mussten sich Eltern auf dem Fahrradweg halten, während die Kinder den Gehweg befahren durften. Von nun an dürfen Eltern zusammen mit ihren Kindern bis zum 8. Lebensjahr auf dem Gehweg fahren.
2017 steigen die Gebühren für Führerscheinprüfungen und Hauptuntersuchungen für Autos. Die Kosten für die theoretische Prüfung betragen jetzt inklusive Mehrwertsteuer 11,90€. Für die Prüfung am Computer müssen 10,60€ gezahlt werden. Die praktischen Pkw-Prüfung kostet 91,75€. Die praktische Motorrad-Prüfung verteuert sich auf 121,38€.
Die relativ teure Hauptuntersuchung, welche alle zwei Jahre fällig ist, beträgt je nach Bundesland 34,99€ und 54,86€.
Steuerzahler können im neuen Jahr einen höheren Betrag für Vorsorgeaufwendungen absetzen – dieser steigt von 82% auf 84%. Darunter fallen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu berufsständischen Versorgungswerken.
Wollen Sie Sonderausgaben beim Finanzamt geltend machen, können Sie das maximal zu einem Betrag von 23362€. Als Alleinstehender können Sie 19625€ von der Steuer absetzen.
Der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer steigt – um 168€. Das Existenzminimum für Ledige liegt somit bei 8820€, für Verheiratete bei 17640€. Wird der Betrag überschritten, darf der Fiskus die Einkommenssteuer abziehen.
Wichtig für Rentner: die Rente wird ab 2017 stärker versteuert! Der bisher steuerpflichtige Anteil von 72% wird auf 74% erhöht. Somit sind nur noch 26% der Bezüge steuerfrei. Diese Änderung gilt allerdings nur für Personen, die ab dem 1. Januar in Rente gehen – Bestandsrentner sind nicht betroffen.
Im neuen Jahr steigt die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung auf 635€ (West) und 570€ (Ost). Bis zu dieser Obergrenze müssen Arbeitnehmer Beiträge an die Rentenversicherung leisten. Zugleich wird der Teil des Gehalts erhöht, welcher der Arbeitgeber steuer- und abgabenfrei in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds investieren kann. Der geförderte Höchstbetrag steigt somit auf 3048€ im Jahr an.
Unterhaltskosten können als außergewöhnliche Belastung angegeben werden – somit sind 168€ mehr als bisher von der Steuer absetzbar. Der abziehbare Betrag beläuft sich ab 2017 auf maximal 8820€. Voraussetzung ist hierbei: der Empfänger des Unterhalts darf nicht über ein eigenes erhebliches Vermögen oder Einkommen verfügen.
Die steuerliche Unterstützung von Kindern ist lediglich durchsetzbar, wenn man für sie kein Kindergeld beziehungsweise keinen Kinderfreibetrag erhält.
Sollten Sie weitere Fragen zu dem Thema haben, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Sie erhalten eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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