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Neue Regelung zu Winterreifen: Brauche ich sofort neue?

11.12.2018

Image: Krasula/shutterstock.com
Viele freuen sich auf den Wintereinbruch und damit auf Schnee und winterliche Landschaften. Nur die Verkehrsteilnehmer sind darüber eher selten erfreut, denn das bedeutet auch, es wird Zeit sich um Winterreifen zu kümmern. Doch gelten Winterreifen überhaupt als Pflicht in Deutschland? Und wie kann man die Winterreifen am besten lagern und montieren?

Nach Gesetz sind Winterreifen Pflicht!

Die Straßenverkehrsordnung regelt ganz klar, dass Winterreifen Pflicht bei winterlichen Verhältnissen sind. Bei einem Verstoß droht ein Bußgeld von 60€ und ein Punkt im Verkehrszentralregister.
Wenn durch das Fahren mit Sommerreifen eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer entstanden ist, kann das Bußgeld auch 80-100€ betragen.
Wer einen Unfall mit oder trotz Sommerreifen verursacht, handelt auch mit grober Fahrlässigkeit. Infolgedessen würde wahrscheinlich die Kaskoversicherung ihre Leistungen drastisch kürzen.

Das „Alpine-Symbol“: Brauche ich sofort neue Winterreifen?

Die Regelung zu Winterreifen wurde kürzlich erneuert. Somit gelten neue Anforderungen für Winterreifen. Als Wintertauglich gelten nunmehr alle Reifen, die eine Schneeflocke, das Alpine-Symbol“, tragen. Alle Reifen die ab dem 01.01.2018 hergestellt wurden, müssen mit diesem Symbol ausgestattet sein. Jedoch müssen die alten „M+S“ Reifen nicht sofort ausgetauscht werden.Vielmehr gilt eine Übergangsfrist bis zum 30.09.2024. Also können die alten Reifen bis 2024 benutzt werden. Es dürfen jedoch keine Schäden oder starke Abnutzung vorhanden sein.

Montieren und Lagern: Zuhause oder in der Werkstatt?

Fachgerechtes Anbringen der Reifen ist auch zuhause möglich. Dabei gilt: die Anleitung des ADACs beachten, den Reifendruck kontrollieren und nach den ersten 50 km nochmal die Reifen durchchecken.
Viele Autos besitzen mittlerweile auch ein Reifendruckkontrollsystem. Diese müssen in einer Werkstatt auf die neuen Reifen angepasst werden.
Des Weiteren kann man die Reifen auch ordnungsgemäß zuhause lagern. Wichtig ist vor allem, dass die Räder trocken, kühl und dunkel gelagert werden. Grundsätzlich gilt auch hier die Empfehlungen des ADACs zu beachten. Beispielsweise ist die Lagerung ohne Felgen komplizierter als mit Felgen.
Auch die Lagerung bei Reifendiensten und Werkstätten ist natürlich möglich. Hier empfiehlt sich ein Preisvergleich, da die Preise zum Teil variieren.
Weitere rechtliche Informationen zur Montage gibt es hier:

Wenn Sie noch weitere Fragen zu diesem oder weitere Themen haben, können Sie sich gerne bei uns melden. Wir, das Team der Kanzlei Mingers & Kreuzer, helfen Ihnen gerne weiter und beraten Sie individuell in Ihrem Fall! Telefonisch sind wir unter 02461 / 808 erreichbar. Zusätzlich bieten wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung an!
Weitere aktuelle Rechtsnews können Sie auf unserem Blog sowie YouTube-Kanal finden. Schauen Sie doch mal vorbei!

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