Bild: TravnikovStudio/ shutterstock.com
Die schönste Zeit des Jahres ist bekanntlich der Urlaub. Viele Menschen können hier bei schönem Wetter und tollem Strand entspannen. Die Pauschalreise ist dabei ein viel genutztes Angebot. Sollte es aber zu Problemen bei der Reise kommen, ist der Ärger oft vorprogrammiert. Neue Regeln sollen jetzt Abhilfe schaffen und zukünftig über etwaige Absicherungen besser aufklären.
Solange man seinen Urlaub beschwerdefrei genießen kann, ist die ursprüngliche Buchung für Urlauber ohne Bedeutung. Ist aber das Hotelzimmer plötzlich mit Schimmel befallen oder sind die Flüge verspätet, kommt es genau darauf an, wo die Reise gebucht wurde. Eine Reform soll jetzt Klarheit bringen – sie gilt ab 2018.
Die derzeit geltenden Regeln für eine Pauschalreise stammen aus dem Jahr 1990. Seitdem hat sich viel verändert. Mittlerweile ist es üblich, dass sich Urlauber ihre Reise individuell zusammenstellen – dem Internet sei dank. Bei Komplikationen stellt sich aber dann die große Frage: Wer trägt die Verantwortung? Was ist, wenn der Veranstalter pleite ist? Wer haftet, wenn ich meinen Anschlussflug verpasse?
Die für Sommer 2018 geplante Reform soll jetzt „mehr Transparenz und bessere Information der Verbraucher über die Art der Reise, die sie buchen“ gewährleisten.
Grundsätzlich ist eine Pauschalreise „eine Gesamtheit von mindestens zwei verschiedenen Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise. Inbegriffen sind dabei neben der Beherbergung und der Personenbeförderung auch die „Vermietung von vierrädrigen Kraftfahrzeugen“. Kurze Ausflüge mit einer Dauer von weniger als 24 Stunden und einem Maximalpreis von 75 Euro fallen nicht darunter.
Wer in Zukunft also eine Pauschalreise bucht, soll über eine gesonderte Information über Rücktrittsrechte, Ansprüche auf Minderung des Preises oder Insolvenzschutz aufgeklärt werden. Ansprechpartner ist dabei der Reiseveranstalter – also zum Beispiel TUI. Daneben werden aber auch immer wieder sog. Kombireisen oder Komplettangebote beworben, die eben keine Pauschalreise darstellen. Das soll ab 2018 ebenfalls mit einem Informationsblatt deutlich gemacht werden.
Sobald ein Reisebüro einzelne Leistungen bündelt, wird es unter Umständen selbst zum Haftungsobjekt. Um dieses Szenario zu vermeiden, müsste alles extra abgebucht werden (Flug, Hotel oder Mietwagen). Das ist in der Praxis jedoch nur schwer umsetzbar. Zudem können mit der Neuregelung bis zu zwanzig Tage vor Reisebeginn Kostenerhöhungen von bis zu acht Prozent durchgesetzt werden – bis dato waren es fünf. Hier wird es aber entscheidend auf die Begründungen für die Preiserhöhung ankommen.
Sollten Sie Fragen rund um Ihre Reise oder Ihren Urlaub haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch unter 02461/8081 oder dem unten beigefügten Formular. Weitere aktuelle Rechtsnews finden Sie auch auf unserem Blog sowie auf unserem You-Tube-Kanal. Schauen Sie doch mal vorbei.
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