Am Dienstag ist eine neue Verordnung für Kliniken in Kraft getreten. Dem Gesundheitsministerium sollen mehr Details zu den Corona-Patienten gemeldet werden. Welche Daten aus welchem Grund weitergegeben werden sollen, erläutern wir Ihnen im Folgenden.
Klinken müssen künftig umfassendere Daten zu Corona-Patienten an das Gesundheitsministerium weitergeben. Dazu ist am Dienstag eine neue Verordnung in Kraft getreten.
Hintergrund ist, dass die Sieben-Tage-Inzidenz zunehmend an Aussagekraft verliert. Laut Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bedeutet eine hohe Inzidenz nicht automatisch eine ebenso hohe Belastung bei den Intensivbetten, da gefährdete Risikogruppen bereits geimpft sind. Es braucht neue Kennwerte zur Beurteilung der Corona-Lage.
Es sei wichtig zu erfahren, wer erkrankt und wie gut die Person geschützt ist, um zeitnah abschätzen zu können, wie hoch die Belastung für das Gesundheitssystem wird und wie gut die Impfungen wirken. Es ginge darum festzustellen, wie gut vollständig Geimpfte wirklich vor schweren Verläufen geschützt seien.
Durch die Meldepflicht der Krankenhausaufnahmen soll über die Zahl der Intensivpatienten deutlich werden, wie viele Patienten wegen Covid-19 in Deutschland ins Krankenhaus müssen. Zwar gab es bereits zuvor eine umfassende Datenweitergabe der Klinken an das Gesundheitsministerium bezüglich Krankheitsverdacht, Erkrankung oder Tod in Bezug auf Covid-19. Zusätzlich sei nun aber auch Alter, Art der Behandlung, Zeitraum der Infektion und Impfstatus der Patienten melden.
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