Aufgepasst: der Juni 2021 bringt einige wichtige Änderungen mit sich! Was muss man bezüglich Corona-Impfungen und digitalem Impfpass wissen? Was ändert sich für Bahn-Kunden, intersexuelle Kinder und Betriebe? Hier finden Sie einen Überblick über die Neuerungen!
Ab dem 7. Juni 2021 fällt die Impf-Priorisierung weg. Außerdem dürfen auch Betriebsärzte und Privatärzte gegen Covid-19 impfen. Bislang hatten Risikogruppen bei Corona-Impfungen Vorrang. Nun hat jeder im Alter von über 16 Jahren die Möglichkeit, einen Termin zu vereinbaren.
Allerdings müsse man sich laut Gesundheitsminister Jens Spahn etwas gedulden. Der Impfstoff sei knapp und es sei nicht möglich, dass alle sofort einen Termin bekommen. Das werde bis weit in den Sommer hinein dauern.
Der digitale Impfpass soll voraussichtlich bis Ende Juni eingeführt werden. In Planung ist der CovPass als eigene App und als neue Funktion in der Corona-Warn-App. Dieser soll viel praktischer sein als der gelbe Papierausweis: denn er soll nicht nur Corona-Impfungen bescheinigen, sondern auch negative Tests oder überstandene Infektionen.
Damit wäre der digitale Impfpass ein wichtiger Nachweis für alle. Zur Pflicht soll er dennoch nicht werden: der gelbe Impfausweis aus Papier bleibt weiterhin gültig.
Bahn-Kunden stehen bei deutlichen Verspätungen Entschädigungen zu. Ab einer Stunde werden Ihnen 25 % des Fahrpreises erstattet – ab zwei Stunden sogar 50 %. Bisher musste das schriftlich oder in einem Reisezentrum beantragt werden. Doch ab dem 1. Juni ist das auch online möglich.
Wer ein Online-Ticket besitzt, kann die Erstattung einfach in der Bahn-App beantragen. Laut Bahnchef Richard Lutz soll die Erstattung über das Smartphone künftig leicht und mit wenigen Klicks in fünf Minuten erledigt sein.
Fun-Fact: ab Juni 2021 wird der neue XXL-ICE erstmals auf den Schienen eingesetzt. Mit 919 Sitzplätzen und 13 Zugteilen ist er der bislang größte seiner Art.
Ab dem 1. Juni gibt es für Betriebe je Ausbildungsvertrag 4000 € Prämie, für zusätzlich geschaffene Ausbildungsplätze sogar 6000 €. Die Bundesregierung will Betriebe stärker belohnen, die die Zahl ihrer Ausbildungsplätze trotz der Corona-Krise nicht verringert haben.
Einen Anspruch auf die Prämie haben Unternehmen mit maximal 499 Mitarbeitern. Sie wird einmalig ausgezahlt, sobald ein Auszubildender die Probezeit bestanden hat.
Eine neue wichtige Gesetzesänderung für intersexuelle Kinder: im Juni tritt ein Gesetz in Kraft, das Kinder besser schützen soll, deren Geschlechtsmerkmale sich insgesamt nicht eindeutig den Kategorien Mann oder Frau zuordnen lassen. Künftig können Eltern nicht einfach Operationen durchführen lassen, um das Geschlecht anzupassen.
Außerdem tritt am 7. Juni die Reform des Urheberrechts in Kraft. Plattformbetreiber sollen in Haftung genommen werden können, wenn Nutzer urheberrechtlich geschützte Werke wie Bilder, Texte oder Videos unerlaubt hochladen.
Allerdings befürchten Kritiker Einschränkungen durch sogenannte Upload-Filter, wenn Inhalte schon beim Hochladen rausgefiltert werden.
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder Sie schreiben uns einfach eine E-mail an Office@mingers.law.
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