Ein turbulentes Jahr liegt hinter uns doch was hält das neue Jahr 2021 bereit? Viele gesetzliche Veränderungen – so kann bereits die Antwort lauten. Grundrente, ein neuer Mindestlohn oder neue Regelungen im Verkehr. Einen genauen Überblick finden Sie hier.
Was ändert sich im Verbraucherbereich?
- Die positive Nachricht zuerst: Im Homeoffice zu arbeiten, zahlt sich buchstäblich aus. Pro Homeoffice-Tag können Personen, die von Zuhause aus arbeiten eine Homeoffice-Pauschale von 5 Euro als Werbungskosten absetzen, maximal aber 600 Euro. Es entfällt für diese Tage die Fahrtkostenpauschale.
- Beim Tanken und Heizen mit Öl und Gas steigen die Preise im kommenden Jahr. Öl und Diesel kosten somit rund 8 Cent mehr pro Liter, Benzin rund 7 Cent mehr pro Liter und bei Erdgas steigen die Kosten um circa 0,6 Cent pro Kilowattstunde.
- Es sinken jedoch die Abgaben auf Strom. Denn die Umlage für Erneuerbare Energien (EEG) wird reduziert. Ob dies direkt beim Verbraucher ankommt, mag jedoch fraglich bleiben. Denn auch andere Faktoren beeinflussen den letztendlichen Strompreis, sodass dieser trotzdem steigen könnte.
- Bei Zahlungsvorgängen im Internet per Kreditkarte ist künftig eine weitere Angabe, wie etwa eine Transaktionsnummer (TAN) notwendig. Im Rahmen der „Zwei-Faktor-Authentifizierung“ liegt die Grenze ab dem 15. Januar bei 250 Euro, ab dem 15. Februar bei 150 Euro und ab März soll diese Regelung bei allen Bezahlvorgängen, egal welcher Summe, greifen.
- Ebenso stehen Änderungen im Bargeld-Bereich an: So wird es neue 20-Euro-Scheine geben. Durch die Beschichtung mit einem Speziallack gelten sie als haltbarer. Alte Scheine werden anschließend nach und nach aus dem Umlauf gezogen.
Was ändert sich im Bereich Finanzen?
- Die Grundrente für Menschen, die mindestens 33 Jahre gearbeitet haben und trotzdem nur einen geringen Rentensatz haben, kommt. Ihre Rente wird mit einem individuellen Betrag automatisch aufgestockt, ohne dass Betroffene sie zunächst beantragen müssen.
- Für die meisten Steuerzahler fällt demnächst der Solidaritätszuschlag weg. Dies gilt zum Beispiel für Singles – je nach Steuerklasse – die nicht mehr als rund 62.000 Euro Jahreseinkommen versteuern müssen.
- Gleichzeitig steigt jedoch die Mehrwertsteuer auf den üblichen Steuersatz. So gilt demnächst nicht mehr der reduzierte Satz von 16 Prozent, sondern die Mehrwertsteuer steigt wieder auf die üblichen 19 Prozent – beziehungsweise für bestimmte Produkte und Waren von fünf auf sieben Prozent.
- Steigen wird auch der Mindestlohn. Statt bei bisherigen 9,35 Euro pro Stunde liegt er nun bei 9,50 Euro. Am 1. Juli soll er weiter auf 9,60 Euro erhöht werden.
- Außerdem wird der Regelsatz für Hartz-IV-Bezieher für alleinstehende Erwachsene erhöht. Statt bei 432 Euro liegt er dann bei 446 Euro.
- Für geringes Einkommen erhöht sich der Grundfreibetrag. Bis zu einem Jahreseinkommen von 9.744 Euro müssen Alleinstehende keine Einkommenssteuer zahlen, für verheiratete Paare gilt der doppelte Betrag.
- Auch der Freibetrag für Menschen mit Behinderung erhöht sich und wird verdoppelt.
Was ändert sich im Bereich Verkehr?
- Die KfZ-Steuer für neu zugelassene Autos wird angepasst an den jeweiligen CO2-Ausstoß. Je niedriger die Schadstoffmenge, desto günstiger für die Verbraucher. Besonders geringe Abgaswerte werden mit einem Abschlag von 30 Euro pro Jahr belohnt.
- Die Zulassung von Motorrädern erfolgt nur noch, wenn sie der Abgasnorm Euro 5 entsprechen.
- Das Fotografieren oder Filmen von Verkehrsunfällen, insbesondere von Menschen, die verstorben sind, kann eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine hohe Geldstrafe nach sich ziehen.
- Die Grüne Versicherungskarte für Fahrten ins Ausland können sich Versicherte demnächst selbst Zuhause ausdrucken. Die Karte wird weiß und Versicherungen können das Dokument künftig online versenden.
- Die gelbe HU-Plakette muss im kommenden Jahr durch eine Prüfstelle durch eine neue rosafarbene Plakette ersetzt werden, sofern keine technischen Mängel vorliegen.
- Die Führerscheinprüfung dauert künftig rund zehn Minuten länger und soll nach einheitlichen Kriterien stattfinden. Allerdings erhöhen sich gleichzeitig durch den Mehraufwand der Prüfung die Prüfungsgebühren: Knapp 30 Prozent mehr können diese demnächst kosten.
- Auch im öffentlichen Personenverkehr gibt es Änderungen: So plant die Bahn ab Juni 2021 den neuen ICE4-XXL einzusetzen, zunächst auf der Strecke Hamburg-Köln-Stuttgart-München. Der verlängerte Zug hält mehr Sitzplätze bereit.
Was ändert sich im Bereich Gesundheit?
- Im Gesundheitsbereich kündigen sich einige Änderungen hin zu papierlosen Übermittlungen an. So können Ärzte die Krankschreibung offiziell elektronisch an die zuständige Krankenkasse weitergeben. Krankgeschriebene müssen dem Arbeitgeber den „gelben Zettel“ jedoch weiterhin per Post zuschicken.
- Ähnliches gilt für Rezepte, die Ärzte künftig ebenfalls papierlos als elektronische Verordnung ausstellen sollen. Ab dem 1. Juli 2021 gelten zunächst beide Varianten als zulässig, ab Anfang 2022 soll die Papierform vollständig wegfallen.
- Ultraschall-Untersuchungen während der Schwangerschaft, die medizinisch nicht notwendig sind, sind nicht mehr erlaubt.
Was ändert sich im Bereich Familie?
- Für Eltern, die getrennt voneinander leben, erhöht sich der zu zahlende Kindesunterhalt. So haben sich die Bedarfssätze in der Düsseldorfer Tabelle, die als Ermittlungsgrundlage gilt, erhöht.
- Auch die Summe des Kindergeldes wird erhöht. Für das erste und zweite Kind erhalten Eltern 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und ab dem vierten Kind 250 Euro.
Was wird sonst noch wichtig?
- Produkte aus Einwegplastik sind ab dem 3. Juli 2021 verboten. Dazu gehören zum Beispiel Plastikbesteck, -geschirr, -trinkalme, Plastik-Wattestäbchen oder Einwegverpackungen aus Styropor.
- Die Kosten für einen Personalausweis steigen von 28,80 Euro auf 37 Euro. Außerdem speichern die Behörden auch gegen den Willen der beantragenden Person ab dem 2. August zwei Fingerabdrücke.
- Neu ausgestellte Kinderreisepässe sind nur noch ein Jahr lang gültig. Sie können dann jedoch um ein Jahr verlängert werden.
- „Upskirting“ und „Downblousing“ gelten künftig als Straftat. Die umgangssprachlich genutzten Begriffe bezeichnen das Fotografieren oder Filmen unter Röcke oder andere Kleidungsstücke sowie in den Ausschnitt. Für diese sogenannte „Verletzung des Intimbereichs“ droht künftig eine Geldstrafe oder auch eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.