Pflicht zur Masernimpfung, günstigere Medikamente und mehr Bafög: im August kommen einige Gesetzesänderungen auf uns zu. Wir geben Ihnen im Folgenden einen Überblick!
Wer nach 1970 geboren wurde, in Gemeinschafts- und medizinischen Einrichtungen arbeitet und mit anderen Personen in Kontakt kommt, muss bis zum 31. Juli die Masernimpfung vorweisen. Ab dem 1. August dürfen diese Personen ohne Impfschutz nicht weiter in der jeweiligen Einrichtung arbeiten.
Von der Impfpflicht betroffen sind unter anderem Beschäftigte eines Krankenhauses, einer Arztpraxis oder Schule sowie auch Reinigungskräfte oder Handwerker.
Ziel ist der Schutz der Gesellschaft, insbesondere verletzlicher Personengruppen, vor dem gefährlichen und hochansteckenden Masernvirus.
Einen ganzen Monat lang für 9 € Bus und Bahn in ganz Deutschland nutzen – das geht nur noch bis Ende August. Dann läuft das 9-Euro-Ticket aus. Die Bundesregierung wollte so Anreize für vermehrtes Nutzen der öffentlichen Verkehrsmittel schaffen und die Bürger von Energiekosten entlasten. Mit Erfolg – allein im Juni wurden rund 21 Millionen Tickets verkauft.
Nun wird über Anschlussangebote debattiert. Es liegen Vorschläge für ein 365-Euro-Jahresticket und Monatstickets für 29 € bis 69 € vor. Laut einer Umfrage spricht sich eine große Mehrheit der deutschen Bevölkerung für ein Anschlussangebot aus.
Noch sind sich Bund und Länder allerdings uneinig, wer denn dafür zuständig ist.
Ende Juni hat der Bundestag eine Bafög-Erhöhung von rund 6 % beschlossen. Auch Freibeträge und Schonvermögen sollen angehoben werden, wodurch sich der Berechtigtenkreis vergrößert.
Auszubildende und Schüler erhalten bereits zum Schuljahresbeginn höhere Beiträge, sodass sie bereits ab August davon profitieren. Wer nicht mehr zuhause wohnt, kann künftig 632 € statt 585 € mehr Bafög bekommen.
Jedoch gilt das nicht für Studierende: sie bekommen erst zum Wintersemester mehr Geld. Der Bafög-Satz wird von 427 € auf 452 € angehoben. Wer nicht mehr bei den Eltern lebt, kann außerdem 360 statt bisher 325 € für Miete bekommen. Zudem erhalten Studierende, die selbst kranken- und pflegeversichert sind, höhere Zuschläge. Der Höchstbetrag für Ausbildungsförderung steigt damit von 861 € auf 934 €.
Wegen des neuen Nachweisgesetzes gilt ab dem 1. August: Wer neue Mitarbeiter einstellt, muss mehr Arbeitsbedingungen im Arbeitsvertrag festhalten als bisher notwendig. Das Nachweisgesetz setzt die EU-Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen um. Die wesentlichen Vertragsbedingungen müssen neu eingestellten Arbeitnehmern demnach bis zum Arbeitsantritt schriftlich ausgehändigt werden.
Es legt zum Beispiel fest, dass Arbeitsverträge die Dauer der Probezeit, vereinbarte Ruhezeiten und Voraussetzungen für Schichtänderungen beinhalten müssen. Auch die Vergütung von Überstunden und Sonderzahlungen müssen angegeben werden.
Aufgrund einer Änderung im „Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung“ können in Apotheken künftig günstigere Biopharmazeutika erhalten werden. Die Neuerung tritt ab dem 16. August in Kraft.
Es kommen sogenannte Biosimilars auf den Markt, wenn das Patentrecht des ursprünglichen Wirkstoffs ausgelaufen ist, die genauso wirksam sein sollen wie Medikamente. Damit werden Arzenimittelkosten gesenkt. Davon profitieren insbesondere Patienten, die an Morbus Crohn oder Krebs leiden.
Für weitere Fragen wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Wir beraten Sie gerne! Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder Sie schreiben uns eine E-mail an Office@mingers.law.
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