Bild: kolonko / shutterstock.com
Ein Jahr endet und ein neues beginnt. Und wie soll es auch anders sein: Das Jahr 2018 bringt einige neue Regelungen mit sich. Zehn dieser Regelungen haben wir für Sie zusammengefasst.
Entwickeln sich die Löhne und Gehälter wie erwartet weiter, so sollen zum 01.07.2018 die Altersbezüge um knapp drei Prozent steigen. Eine endgültige Entscheidung darüber soll es laut der Deutschen Rentenversicherung im Frühjahr des kommenden Jahres geben.
Experten zu Folge können Arbeitnehmer hoffen, dass sie bei den Rentenbeiträgen ein wenig entlastet werden. Zum Jahreswechsel sollen die Beiträge laut der Deutsche Rentenversicherung von 18,7 Prozent auf 18,6 Prozent fallen. Prognosen zu Folge sollen diese, sofern sich die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht ändern, erst im Jahre 2023 wieder auf 18,7 erhöht werden.
Als alleinstehender Hartz IV-Empfänger erhält man ab Januar 7 Euro mehr pro Monat. Der Regelsatz erhöht sich zum 01.01.2018 von 409 Euro auf 416 Euro. Auch Paare haben in Zukunft 6 Euro mehr pro Monat zur Verfügung, denn hier findet eine Erhöhung von 368 Euro auf 374 Euro statt.
Ab Ende des kommendes Jahres 2018 soll der größte Schein unserer Währung nicht mehr gedruckt und ausgegeben werden.
Bislang war der 31. Mai des Folgejahres Stichtag zur Abgabe der Steuererklärung. Ab dem kommenden Jahr wird diese bis zum 31. Juli verlängert. Wer einen Steuerberater beauftragt erhält auch mehr Zeit zur Abgabe. Anstatt dem 31. Dezember des Folgejahres ist nun der 28. Februar der Stichtag.
Zukünftig sollen Arbeitslosengeldempfänger die Möglichkeit haben, sich ihr Geld im Supermarkt oder an der Drogeriekasse bar auszahlen zu lassen, da sämtliche Arbeitsagenturen und Jobcenter bargeldfrei arbeiten möchten. Diese Regelung birgt jedoch großes Konfliktpotenzial, da Menschen, die Arbeitslosengeld beziehen, sich so an der Kasse in Super- oder Drogeriemarkt bloß gestellt fühlen könnten.
Da es 2018 trotz sinkender Ökostrom-Umlage zu Preiserhöhungen kommen kann, empfehlen Verbraucherschützer den Verbrauchern ihre Verträge zu prüfen und nach einem Preisvergleich eventuell den Anbieter zu wechseln.
Ab dem 13. Januar 2018 gelten bedingt durch eine EU-Richtlinie europaweit neue Regelungen für den Zahlungsverkehr. Dementsprechend müssen Banken ihre AGBs anpassen. Eine Neuerung ist beispielsweise die Haftung bei Missbrauch der Bank- oder Kreditkarte. Hier haften Bankkunden nur noch bei Schäden bis maximal 50 Euro.
Der Konzern der Deutschen Bahn führt ab 2018 ein Alkoholverbot auf den regionalen Strecken in Norddeutschland ein. Beginnen wird dieses Verbot mit einer Einführungsphase, die lediglich einen Hinweis beziehungsweise eine Verwarnung vorsieht. In Zukunft sollen Verstöße gegen das Alkoholverbot jedoch auch mit Bußgeldern geahndet werden.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe urteilte zuletzt, dass bis Ende 2018 eine positive Bezeichnung eines dritten Geschlechtes geschaffen werden muss. Der Gesetzgeber muss hier also Neuregelungen aufstellen, die gewährleisten, dass neben „männlich“ und „weiblich“ ein weiteres Geschlecht aufgenommen wird. Beispiele hierfür wären „inter“ oder „divers“.
Wie Sie also sehen kommen im Jahr 2018 einige Neuerungen auf uns zu, die den Verbraucher mehr oder weniger betreffen können. Falls Sie nun noch offene Fragen oder Anregungen haben, wenden Sie sich gerne telefonisch unter 02461-8081 an uns oder unter info@mingers-kreuzer.de. Weitere interessante Infos finden Sie auf unserer Facebook-Seite Kanzlei Mingers & Kreuzer, dem YouTube-Kanal unserer Kanzlei und täglich auf unserem Blog.
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