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Bleigehalt in Spielzeug, Verbgabe von europaweiten Aufträgen, Festanstellung für Leiharbeiter, Vorschriften für Vergleichsportale oder das Heckenschneiden – sieht auf den ersten Blick nicht besonders spannend aus, doch das täuscht. Wie wichtig diese neuen Gesetze sind, erfahren Sie nun bei uns!
Das zuständige Gesetz gibt es schon seit dem 01. April 2017. Nach diesem Gesetz müssen Leiharbeiter, die länger als 18 Monate hintereinander in einer Firma arbeiten, fest eingestellt werden, vorausgesetzt das Unternehmen möchte den Arbeiter halten. Eine weitere Beschäftige als Leiharbeitskraft ist nicht möglich.
Besonders interessant ist allerdings auch der zweite Teil dieses Gesetzes. Bei einer Beschäftigung von neun Monaten muss einer Leiharbeitskraft der Lohn gezahlt werden, der dem eines Firmenmitarbeiters entspricht.
Den Streit um den Bleigehalt in Spielzeug gibt es schon lange, doch nun handelt auch die EU. Ab dem 28. Oktober soll es neue Grenzwerte für den Anteil des giftigen Schwermetalls geben. Dieser Wert soll siebenmal geringer sein als der bisherige erlaubte Anteil.
Erlaubt sind nun:
Das Abschneiden von Hecken, Büschen, Sträuchern etc. ist vom 01. März bis zum 30. September verboten. Grund dafür ist der Schutz von beheimateten Tieren. Diese Schutzfrist aus Paragraf 39 läuft nun am 01. Oktober aus.
Ab Mitte Oktober müssen alle europaweiten Aufträge ausschließlich elektronisch laufen. Vom Angebot, über das Vergabeverfahren, bis hin zur Zuschlagserteilung – das gesamte Verfahren muss nun elektronisch geschehen. Wenn die Unternehmen dm nicht nachkommen, dürfen diese Angebote nicht entgegengenommen werden. Für deutschlandweite Aufträge gilt dies erst ab 2020.
Am 31. Oktober tritt eine Verordnung in Kraft, die derartigen Vergleichs-Webseiten neue Anforderungen auferlegt. Besonders im Fokus steht hier die Unabhängigkeit und die Relevanz der Daten.
Vergleichsportale müssen unabhängig sein, also gelöst von diversen Vergütungen oder Provisionen entscheiden und anbieten. Solche Zahlungen dürfen die Portale somit nicht beeinflussen. Zudem muss allen Finanzdienstleistern der Zugang gewährt werden.
Die angegebenen Daten müssen vorschriftsmäßig gelistet werden, egal ob Zinsen, Gebühren und vieles mehr. Auch das bestehenden Filialnetz und das Angebot von Geldautomaten ist Teil der Pflichtangabe.
Eine Einhaltung der Kriterien erkennt man an einem offiziellen Zertifizierungssymbol.
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Bei weiteren Fragen zum Thema Gesetze im Oktober, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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