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Netflix: Ist das Teilen des Accounts rechtlich erlaubt?

19.07.2019

Bild: Riccosta / Shutterstock.com
 
Ein Netflix-Abo, welches das Streamen auf vier Geräten parallel zulässt, kostet 15,99 Euro. Daher teilen sich zahlreiche Abonnenten die Kosten und den Account mit Verwandten und Freunden. Doch ist das rechtlich überhaupt zulässig?
 
 

Studie belegt Milliardenverlust durch Sharen

 
Die Studie der Plattform „CordCutting“ befragte zwar nur 1000 Nutzer und ist somit vermutlich nicht repräsentativ für alle Nutzer, allerdings lässt sich hieraus eine Tendenz ableiten. 15 Prozent der Befragten gaben an, den Account zu teilen, was hochgerechnet einen Verlust von zwei Milliarden Euro an Einnahmen bedeuten würde.
 
 

Netflix AGBs schaffen Klarheit

 
In den AGBs des Unternehmens lässt sich hierzu unter dem Abschnitt 4.2 etwas finden. Hier erlaubt Netflix das Teilen mit Personen, die mit dem Kontoinhaber in einem Haushalt leben. Personen außerhalb dieses Hauses dürften somit nicht auf den Account zugreifen. Grund dafür ist die Anweisung, dass der Account nur zur privaten und nicht zur kommerziellen Nutzung ist. Das beliebte Teilen mit Freunden wäre somit rechtlich gesehen untersagt, es sei denn Sie wohnen mit diesen zusammen.
 
Missachten Sie dieses Verbot, ist Netflix durch die eigenen AGBs dazu berechtigt, das Konto sperren zu lassen.
 
 

Nachverfolgung könnte bald starten

 
Bislang geht Netflix noch nicht gegen das Account-Sharen. Grund dafür ist vermutlich der zu hohe Aufwand. Allerdings besteht weiterhin das Interesse daran, solche Verbote zu erkennen, da dem Unternehmen dadurch schließlich hohe Einnahmen fehlen.
 
Die Forschung ist mittlerweile allerdings so weit vorangeschritten, dass eine neuartige Technologie des Unternehmens Synamedia Konten erkennt, die geteilt werden. Diese künstliche Intelligenz könnte Netflix dabei helfen, die Accounts zu erkennen und dagegen effektiv vorzugehen.
 
 
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Bei weiteren Fragen zum Thema “Netflix-Sharen”, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

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