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11.03.2016
Handy am Steuer aber nicht telefoniert: Reicht das für Straffreiheit?
11.03.2016

Vertragsrecht: Netzausfälle bei Vodafone – Rechte der Kunden

11.03.2016

Immer häufiger klagen Kunden vom Netzbetreiber Vodafone über Ausfälle. Der Branchenriese war deshalb in den letzten Jahren in der Gunst der Kunden gefallen. In der Vergangenheit hatte das Unternehmen in Einzelfällen sogar Kündigungen frustrierter Kunden angenommen. Das erfolgte jedoch regelmäßig auf Kulanz. Ob ein so genanntes Sonderkündigungsrecht gemäß Vertragsrecht besteht und wie Kunden reagieren können, soll nachfolgend erläutert werden.
 
Vertragsrecht schützt Rechte der Kunden!
 
Unlängst hatte der Bundesgerichtshof im Januar 2013 entschieden, dass im Rahmen von Störungen oder Ausfällen des DSL-Netzes bei Verschulden des Providers neben der Kostenerstattung auch Schadensersatz gefordert werden kann. Im konkreten Fall konnte der Kläger zwei Monate seinen entsprechenden Anschluss nicht nutzen. Die Richter waren der Ansicht, dass die Internetnutzung im privaten Lebensbereich eine zentrale Bedeutung für die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung hat. Davon grundsätzlich zu unterscheiden sind aber die in Frage stehenden Netzausfälle von Vodafone. Zunächst einmal liegt hier nur eine vorübergehende Störung und ihrer Folge daher schwächere Wirkung vor. Nichtsdestotrotz sind Kunden auch hier nicht rechtlos gestellt. Vielmehr können sie im Rahmen von monatlichen Grundgebühren eine anteilige Minderung vornehmen. Gleiches gilt bei Nutzern, die entsprechende Flatrates gebucht haben und diese nicht umfänglich in Anspruch nehmen können. Dabei kann sich der Mobilfunkanbieter auch nicht etwa auf höhere Gewalt berufen.
 
In besonderen Fällen kommt auch eine außerordentliche Kündigung in Betracht. Demnach wäre also der vorzeitige Ausstieg aus dem Mobilfunkvertrag bei andauernden Störungen durchaus denkbar. Dabei muss aber folgendes beachtet werden: In einem ersten Schritt sollte man (möglichst per Einschreiben) den Anbieter unter Fristsetzung zur Beseitigung der Ihrerseits vorgenommenen genauen Dokumentation der Störungen auffordern. Bei erfolglosem Verstreichen der Frist wird dann die außerordentliche Kündigung eingereicht.
 
Was kann man tun, wenn man auf Streitigkeiten mit dem Anbieter verzichten möchte?
 
Zuletzt war die Erleichterung groß, als Vodafone nach 24 Stunden die Behebung der Netzstörungen verkündet hatte. Das ist im heutigen digitalen Zeitalter beinahe eine ganze Ewigkeit. Aber nicht immer sind Netzstörungen der Grund für eine ausbleibende Verbindung. So sind gerade Orte, wie U-Bahnen oder ICE-Strecken chronisch unterversorgt. Manchmal kann es hier helfen, dass Handy in der Nähe von Fenstern zu heben und auf die ersehnten Balken auf Ihrem Gerät zu warten. Sollte das nicht funktionieren, kann auch das Gerät an sich hängen. Versuchen Sie das Netz doch einfach mal im so genannten Drop-Menü bzw. den Einstellungen an und auszuschalten. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, dass das Netz Ihres Anbieters einem Ausfall unterliegt, sollten Sie das mit einem anderen Gerät oder über eine WLAN-Verbindung überprüfen. Dafür gibt es spezielle Seiten wie „Allestörungen.de“. Hier können Sie auch die Regionen des Ausfalls nachvollziehen. Alternativ bleibt sonst noch die Möglichkeit, sich über offene WLAN-Hotspots in Ihrer Nähe zu verbinden.
 
Fazit!
 
Sollten Sie Fragen rund um Ihr Vertragsverhältnis mit Ihrem Mobilfunkanbieter haben, steht Ihnen die Kanzlei Mingers & Kreuzer gerne zur Seite – wir sind Ihre Anlaufstelle im Bereich Vertragsrecht. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch unter 02461/8081 oder dem unten beigefügten Formular.

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