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10.05.2016

Nebenkosten zurück: Mieter durch niedrigen Ölpreis jetzt im Vorteil

10.05.2016

Durch den überaus niedrigen Ölpreis können Mieter und Eigentümer jetzt von einer Rückzahlung bei der Abrechnung der Nebenkosten ausgehen. Das freut Millionen Verbraucher von Ölheizungen. Wir klären, warum. 
Für Warmwasser und Heizung müssten Mieter und Eigentümer, die mit Öl heizen, 2015 bis zu 20 % weniger dafür zahlen. Anders bei Fernwärme: Wer mit Gas heizt, zahlte im vergangenen Jahr bis 5 % mehr. Die Preise für Fernwärme sank zwar, der Verbrauch allerdings stieg.

Nebenkosten: Auch weiter Rückzahlungen möglich

Für Mieter und Eigentümer ist das nach Angaben des Mieterbundes eine gute Nachricht, denn die Preise für Heizung und Warmwasser sinken weiter. Der Ölpreis hat gerade einen Tiefstand. das heißt, dass etwa jeder vierte Haushalt, der mit Öl heizt, nun profitiert!
Ein Beispiel: Bei einer 70m²-Wohnung können Bewohner mit Ölheizung 2015 mit einer durchschnittlichen Ersparnis von bis zu 186 € rechnen. Fernwärme- und Gasverbraucher allerdings erwarten keine großen Veränderungen ihrer Abrechnung der Nebenkosten.

Heizkosten machen über 50 % der Nebenkosten aus

Stabilität ist für Mieter und Eigentümer bei den restlichen Betriebskosten zu erwarten, denn neben Heizkosten, die mehr als 50 % der Nebenkosten-Abrechnung ausmachen, blieben die Preise bzw. Kosten für die Müllabfuhr, Wasser und Abwasser unverändert.
Im Vergleich zu 2014 hatten wir zwar einen milden Winter, dennoch war es 2015 insgesamt kälter. Der Energieverbrauch steigt demnach — nach Angaben des Mieterbundes um bis zu 6 %. Das Heizöl aber war im vergangenen Jahr günstiger als 2014.
Genaue Zahlen werden vom Deutschen Mieterbund noch vorgelegt, aber die nächste Nebenkosten-Abrechnung birgt für Verbraucher nun bares Geld!
 
Bei Fragen zum Mietrecht oder Ungereimtheiten in Ihrer Nebenkosten-Abrechnung? Sie erwarten eine Rückzahlung oder wissen nicht, ob Sie Anspruch auf Rückzahlung Ihrer Nebenkosten haben? Dann kontaktieren Sie uns — Ihre Experten im Miet- und Vertragsrecht! In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir für Sie, was Ihnen zusteht.
Mehr zum Thema Betriebskostenabrechnung auch in unserem YouTube-Video!

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