Mit der Hochzeit war die Frage, welcher Nachname das Ehepaar künftig tragen würde, in der Vergangenheit sehr einfach: In den meisten Fällen nahm die Frau den Namen ihres Ehemannes an, in seltenen Fällen wurde da auf einen Doppelnamen bestanden. Heutzutage haben Ehepaare viel mehr Möglichkeiten, wenn es um die wichtige Namensfrage geht.
Mit dem Bund der Ehe entsteht die Frage: Wie soll künftig der Familienname lauten? Was viele Paare nicht wissen: Hier gibt es inzwischen einige Möglichkeiten. Denn auch der Mann könnte bei seiner Zustimmung den Nachnamen seiner Gattin annehmen.
Eine weitere Möglichkeit wäre aber auch, dass beide Partner ihren Namen einfach behalten. So müssen sich die beiden lediglich auf einen Familiennamen einigen, der beim Standesamt eingetragen werden muss. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn die Eheleute Nachwuchs bekommen. Das Kind bekommt dann nämlich automatisch den angegeben Familiennamen.
Auch Doppelnamen sind natürlich weiterhin erlaubt. So kann der Ehepartner frei entscheiden, welchen der beiden Namen an der ersten Stelle steht. Da wäre es sogar erlaubt, den Namen aus einer früheren Ehe voranzustellen oder anzufügen. Nicht erlaubt ist hingegen, dass beide Partner einen Doppelnamen führen. Der Teil, der den Ehenamen mit in die Partnerschaft einbringt, kann nicht noch zusätzlich den Namen des Mannes oder Frau annehmen. Einfach gesagt: Nur ein Doppelname pro Paar ist in einer Ehe erlaubt!
Eine Aneinanderreihung von mehr als zwei Nachnamen ist übrigens ebenfalls nicht gestattet. Heiratet also beispielsweise Frau Meyer-Schmidt den Herrn Schulz-Wagner, so kann daraus nicht Frau Meyer-Schmidt-Schulz-Wagner werden – das wäre dann zu viel des Guten.
Hat man durch die Heirat einen rechtskräftigen Doppelnamen angenommen, so muss man ihn aber nicht alltäglich benutzen. Bei privaten Briefen oder bei der Arbeit darf sich Frau Meyer-Schmidt auch einfach weiter mit ihrem Geburtsnamen „Meyer“ melden, ihn auf Visitenkarten tragen, oder ähnliches. Lediglich wenn es bei einer Behörde um den Nachweis ihrer Identität geht, muss der Doppelname angeführt werden.
Haben sie Fragen zu der Nachnamensfindung? Wir helfen Ihnen gerne. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch unter 02461/8081 oder dem unten beigefügten Formular. Weitere aktuelle Rechtsnews finden Sie auch auf unserem Blog sowie auf unserem You-Tube-Channel.
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