Brennende israelische Fahnen vor Synagogen und antisemitische Parolen auf Demonstrationen: der wieder neu entfachte Nahost-Konflikt zwischen Israelis und Palästinensern hat auch hierzulande zu Unruhen geführt.
Viele Teilnehmende bekunden ihre Solidarität mit den Palästinensern friedlich und distanzieren sich ausdrücklich von Judenhass. Vereinzelt kam es jedoch in den letzten Tagen zu Übergriffen auf jüdische Mitbürger. Welche strafrechtlichen Folgen hier drohen, erfahren Sie im Folgenden!
Wer israelische Flaggen verbrennt, macht sich nach Paragraph 104 StGB wegen Verletzung von Flaggen und ausländischen Hoheitszeichen strafbar. Dies wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet.
Voraussetzung dafür ist, dass der ausländische Staat, also Israel, ein sogenanntes Strafverlangen stellt. Die Staatsanwaltschaften sind bei politischen Delikten allerdings sehr gut aufgestellt. Somit ist davon auszugehen, dass konsequent dagegen vorgegangen wird.
Wer antisemitische Beschimpfungen äußert und zum Judenhass anstachelt, macht sich wegen Volksverhetzung nach Paragraph 130 StGB strafbar. Die Volksverhetzung wird auch ohne Strafantrag verfolgt. Hier liegt das Strafmaß mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren deutlich höher.
Sobald die Grenze zur Straftat überschritten wird, muss die Handlung des Täters strafrechtlich verfolgt werden. Derartige Übergriffe auf jüdische Mitbürger werden hierzulande nicht toleriert und mit der vollen Härte des Rechtsstaates verfolgt.
Zudem ist Aufklärung immer ein wichtiges und sinnvolles Mittel. In Deutschland herrscht glücklicherweise bereits seit sehr langer Zeit die Religionsfreiheit. Nach Artikel 4 GG ist die Freiheit des Glaubens und der ungestörten Religionsausübung durch das Grundgesetz geschützt.
Die meisten Täter wurden bereits unmittelbar nach der Tat von der Polizei festgenommen. Nun erwartet sie ihre Strafe. In der Regel dauert es von der Straftat bis zur Verurteilung etwa drei bis sechs Monate.
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Wir freuen uns, wenn Sie vorbeischauen!
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