Bild: bondvit / shutterstock.com
Wie nun bekannt wurde, erhalten zahlreiche Audi-Besitzer innerhalb der nächsten Wochen eine Nachricht, dass ihre Autos in die Werkstatt müssen. Grund dafür ist ein Software-Update, welches jedoch keinen guten Ruf besitzt. Weitere Informationen erhalten Sie nun bei uns!
Betroffen sind zahlreiche leistungsstarke Audi-Modelle, wie der Q5, der SQ5, der A6 und A7 Sportback, allesamt sind mit einem drei-Liter-Dieselmotor ausgestattet. Betroffene Personen werden die Benachrichtigung vermutlich zeitnah erhalten.
Der Rückruf der Audi-Fahrzeuge ist nicht der erste seiner Art, VW, Mercedes und Opel sind beispielsweise waren auch schon betroffen. Mit jedem Rückruf kommt die gleiche Frage auf: Halten die Updates das, was sie versprechen? Dem Anschein nach tun sie das leider nicht.
Die Erfahrung der Diesel-Besitzer, die das Update bereits aufgespielt haben, zeigen, dass der Benzinverbrauch ansteigt und die Leistung sinkt. Zudem klagen einige Halter über ein verändertes Fahrverhalten.
Fazit: Nach dem Update ist das Auto nicht mehr das, was es einmal war.
Dies führt oft dazu, dass Kunden einen Verkauf des Wagens in Betracht ziehen, was jedoch aufgrund der aktuellen Preisentwicklung auf dem Gebrauchtwagenmarkt keine gute Idee wäre.
Die effektivste Lösung, um dem weiteren Diesel-Theater zu entkommen, ist der Widerruf des Autokredits. Aufgrund von Formfehlern in den Verträgen, können Kunden hier eine Rückabwicklung ihrer Autofinanzierung verlangen.
Als Folge des Widerrufs haben Sie die Möglichkeit, Ihr manipuliertes Auto zurückgeben, woraufhin Sie die bereits gezahlte Summe zurückerhalten. Hinzu kommt, dass die Restschuld verfällt und Sie sich dadurch mit dem erhaltenen Geld ein neues sauberes Auto kaufen können. Unter Umständen wird maximal eine Nutzungsentschädigung fällig.
Laut Experten ist nahezu jede Auto-Bank betroffen, darunter natürlich auch die Audi-Bank. Doch auch die hauseigenen Banken der anderen Autobauer, wie zum Beispiel die VW-Bank, sind davon nicht ausgeschlossen, ein Widerruf ist also bei nahezu jeder Automarke möglich.
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Bei weiteren Fragen zum Thema “Diesel-Rückruf”, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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