Letzte Woche Mittwoch hat ein Verdi-Streik der Fluggesellschaft Lufthansa den Flugverkehr lahmgelegt. Dies ist insbesondere während der Urlaubssaison ärgerlich – betroffene Fluggäste mussten an deutschen Flughäfen ausharren.
Nun verspricht die Airline eine Entschädigungszahlung. Wer sich fragt: Wie hoch ist mein Anspruch? Was muss ich tun, um entschädigt zu werden? Und was passiert, wenn ich nach Monaten immer noch nicht ausgezahlt werde? Die Antworten finden Sie im Folgenden!
Betroffene Passagiere haben bei Flugausfällen oder -verspätungen von mindestens drei Stunden einen Anspruch auf Entschädigungszahlung von bis zu 600 €. Bei Kurzstreckenflügen mit einer Distanz von unter 1500 Kilometern stehen Ihnen 250 € zu.
Ab einer Verspätung von mehr als fünf Stunden oder einer Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt hingegen muss Ihnen die Airline den vollen Ticketpreis erstatten.
„Die Dauer der Verspätung wird dabei am Ankunftsort gemessen, das heißt am Zielflughafen“, stellt Rechtsanwalt Markus Mingers klar. „Mussten Sie also alternativ mit der Bahn fahren, kommt es auf den Zeitpunkt an, an dem Sie am Flughafen gewesen wären – nicht am Hauptbahnhof.“
Zudem können Fluggäste ab einer Verspätung von drei Stunden einen Anspruch auf eine Alternativbeförderung geltend machen.
„Wichtig ist, dass Sie alle Ihre Belege zusammensuchen und abfotografieren. Ganz gleich, ob eine eigene Ersatzflugbuchung, Verpflegung oder zusätzliche Hotelübernachtung, alles ist von Relevanz“, so Mingers. „Ermitteln Sie im nächsten Schritt die genaue Verspätung am Zielflughafen. Der genau Ankunftszeitpunkt ist maßgeblich für die Höhe des Entschädigungsanspruchs.“
Laden Sie die Quittungen im Anschluss auf der Website hoch oder schicken Sie die jeweiligen Kopien an die Postadresse der Fluggesellschaft. Sie sollten mit einer Bearbeitungszeit von mindestens einem Monat rechnen.
In manchen Fällen ist eine Entschädigung zumindest strittig. Kosten für Folgeprobleme, die sich aus dem Flugausfall oder der Flugverspätung ergeben, übernehmen die Airlines oft nicht.
Passagiere bleiben dann zum Beispiel auf Kosten für den Mietwagen sitzen, der am Urlaubsort neu gebucht werden muss – oder für das Hotel, das weder storniert noch bezogen werden kann. Wenn Sie sich über ihre Erfolgschancen informieren möchten, wenden Sie sich an uns!
Die Fluggesellschaft will Ihrer Entschädigungsforderung nicht nachkommen? Wir kämpfen für Ihr Recht. Für weitere Fragen wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Wir beraten Sie gerne! Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder Sie schreiben uns eine E-mail an Office@mingers.law. Wir überprüfen kostenfrei einen etwaigen Anspruch auf Entschädigung!
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