Bild: fizkes / shutterstock.com
Nach einer ausgiebigen Partynacht ist ein Kater kaum zu vermeiden. Wenn man nun allerdings auch noch arbeiten muss, stellt sich oft die Frage, ob eine Krankmeldung nicht einfacher wäre. Doch ist dies überhaupt erlaubt?
Ja, ratsam wäre dies, denn wer noch Restalkohol im Blut hat, ist wohlmöglich arbeitsunfähig. Wenn der Arbeitgeber dies mitbekommt, droht möglicherweise sogar eine Abmahnung und ein Arbeitstag ohne Lohn, wenn er Sie nach Hause schickt. Ein Ausnüchtern im eigenen Hause wäre somit die deutlich bessere Variante.
Beim Aufsuchen des Arztes sollten Sie zudem mit offenen Karten spielen und dem Fachmann die aktuelle Situation erklären. Dieser bemerkt sowieso meist, was wirklich los ist. Der wahre Grund für das Krankschreiben muss vor dem Arbeitgeber nicht genannt werden.
Da Sie im Arbeitsvertrag versichern, Ihre Arbeitskraft im vollen Umfang zur Verfügung zu stellen, sind Sie dazu verpflichtet, dies einzuhalten. Wenn es sich lediglich um kleinere Kopfschmerzen handelt, dürfen Sie auch arbeiten gehen. Sind Sie dazu nicht in der Lage, droht eine Abmahnung.
Aufgepasst: In manchen Berufsgruppen ist selbst der wenige Restalkohol strengstens untersagt.
Die Informationen rund um Ihre Krankheit sollten Sie Ihrem Arbeitgeber am ersten Tag mitteilen. Neben der eigentlichen Krankmeldung sollten Sie auch Angaben zur möglichen Dauer der Arbeitspause machen.
Ein Attest muss meist spätestens am dritten Tag abgegeben werden, oftmals wird dies allerdings schon am ersten Tag verlangt.
Das könnte Sie ebenfalls interessieren:
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
© Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | Impressum Datenschutz Karriere
[borlabs-cookie type=“btn-cookie-preference“ title=“Datenschutzeinstellungen anpassen“ element=“link“/]