Bild: sergign/shutterstock.com
Sowohl Volkswagen als auch entsprechende Klagevertreter fordern aus prozessökonomischen Erwägungen ein so genanntes Musterverfahren. Grundlage für eine gerichtliche Beurteilung der rechtlichen Fragen von Aktionären im Abgasskandal ist das Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG).
Das momentan zuständige Landgericht Braunschweig will jetzt genau von dieser Regelung Gebrauch machen und ein entsprechendes Musterverfahren vor der nächsten Instanz einleiten. Damit soll die Klagewelle strukturiert und das Verfahren insgesamt beschleunigt werden.
Ohne ein solches Verfahren müssten viele Fragen des Kapitalmarktrechts in unterschiedlichen Fällen beantwortet werden, obwohl es sich häufig um dieselben handelt. Das entspräche natürlich alles andere als einem effizienten Vorgehen. Mit dem Musterverfahren hingegen können schon vorab bedeutende Rechtsfragen geklärt werden. Die rechtlichen Fragestellungen werden dann gebündelt vor einem Gericht der nächsthöheren Instanz (z.B das Oberlandesgericht) bewertet und können entsprechend weiteren Klageverfahren zugrunde gelegt werden.
Neben den Autokäufern haben vor allem die Aktionäre des Wolfsburger Automobilherstellers im Rahmen der Abgasaffäre Schaden genommen. Diese können auf Grundlage des Wertpapierhandelsgesetzes einen Kursdifferenzschaden oder sogar einen Rücktritt geltend machen.
Das LG Braunschweig will jetzt die Feststellungsanträge der Parteien veröffentlichen. Damit wird klar, welche Rechtsfragen im Einzelnen vor der nächsten Instanz geklärt werden sollen. Das kann aber noch einige Zeit dauern.
Derweil reißen die schlechten Nachrichten bei Volkswagen nicht ab. Wie die „Bild“ berichtet, soll ein Mitarbeiter offenbar brisante Daten gelöscht haben – just in dem Moment, in dem der Skandal um manipulierte Software kurz vor dem Ausbruch stand. Inzwischen soll die Staatsanwaltschaft wegen Urkundenunterdrückung und Strafvereitelung ermitteln. Die Entwicklungen rund um VW bleiben also spannend.
Betroffene sollten daher zeitnah eine Überprüfung der Sachlage vornehmen lassen und mögliche Ansprüche unverzüglich geltend machen. Die Kanzlei Mingers & Kreuzer steht Ihnen dabei als Experte im Abgasskandal natürlich gerne zur Seite. Weitere Informationen zum VW-Abgasskandal finden Sie auch in unserer Rubrik sowie auf unserem You-Tube-Channel.
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