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Muss ein Schaden der durch die Hausratversicherung ersetzt wurde in der Steuererklärung angegeben werden? Gilt dies auch für weitere Versicherungsleistungen wie zum Beispiel der Unfallpolice, der Einmalzahlung oder auch der Berufsunfähigkeitsrente?
Bei einer Überweisung für das geklaute Fahrrad im Wert von 500 Euro durch die Hausratversicherung, denken wohl die wenigsten als erstes an das Finanzamt. Manchmal jedoch erhält man auch größere Versicherungssummen auf seinem Konto, zum Beispiel durch eine Überweisung für das abgedeckte Dach, für eine Einmalzahlung vom Unfallversicherer oder unter anderem auch Schmerzensgeldzahlungen und Schadenersatz der Haftpflichtpolice des Unfallgegners.
Diese Beträge erreichen häufig fünfstellige Höhen und mehr. Spätestens bei der nächsten Steuererklärung kommt dann die Frage auf, ob man den Staat daran beteiligen muss. Ersetzt man ein Schaden aus dem privaten Bereich, so bleibt das Finanzamt außen vor. Das Geld der Versicherung soll nicht als Einkommen gelten, sondern es soll dazu dienen den vorherigen Zustand wieder herzustellen.
Jedem ist jedoch dabei selbst überlassen, wofür man die Auszahlung verwendet. Hierbei kann die Auszahlung zum Beispiel für die Reparatur des Unfallwagens oder auch einen Hausratschaden der besser von einem Fachmann repariert werden sollte, verwendet werden. Versicherungsleistungen braucht man in der Steuererklärung nicht angeben. Schmerzensgeld muss ebenfalls nicht versteuert werden.
Kniffliger wird es, wenn die Versicherung Dinge ersetzt, die schon von der Steuer abgesetzt sind oder die in Zukunft noch abgesetzt werden sollen. Dies betrifft vor allen Dingen Werbungskosten. Das Arbeitszimmer wäre so ein Beispiel. Nehmen wir einmal an, die Hausratversicherung zahlt für den Wasserrohrbruch, wodurch die Einrichtung zerstört wurde. Die Erstattung muss eigentlich in der nächsten Steuererklärung angegeben werden, „als negative Werbungskosten“, erläutert der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Die Alternative sei: Man schaffe alle Gegenstände neu an. Dann darf man aber nur die Differenz zwischen der Versicherungszahlung und den Wiederbeschaffungskosten als Werbungskosten eintragen. Der Neuwert wird normalerweise von der Hausratversicherungen ersetzt. Wer sich also diesmal einen 2250 Euro-iMacs anschafft, statt einen für 2000 Euro, kann bei der nächsten Steuererklärung lediglich die 250 Euro angeben. Bei teils beruflich und teils privat genutzter Gegenständen, muss eine Ausgleichszahlung laut GDV nur anteilig versteuert werden.
Teilweise werden Versicherungsleistungen als Renten ausgezahlt. Ob diese versteuert werden müssen, hängt von der jeweiligen Art der Versicherung ab. Steuerfrei bleiben Renten von der gesetzlichen Unfallversicherung. Fließt die Unfallrente nur übergangsweise, etwa als Übergangs- oder Verletztengeld, gilt sie als Lohnersatzleistung. So muss man die Zahlungen in der Steuererklärung angeben. Sie erhöhen den Steuersatz fürs übrige Einkommen auch wenn Sie zwar nicht selbst versteuert werden.
Schmerzensgeld und Schadensersatz werden in seltenen Ausnahmefällen auch als Rente vom Haftpflichtversicherer ausgezahlt. Das kommt vor, wenn der Geschädigte, etwa nach einem Unfall, auf Dauer schwer beeinträchtigt ist. Hier bleiben natürlich auch wie bei Einmalzahlungen die Renten steuerfrei.
Anders sieht es bei Renten aus einer Versicherung aus, die man privat abgeschlossen hat, zum Beispiel die private Unfallpolice. Vereinbart wird meistens nur eine Einmalzahlung, welche dann auch noch steuerfrei ist. In schweren Fällen zahlt die Versicherung womöglich aber zusätzlich eine Rente. Für die sich dann auch das Finanzamt interessiert. Nur der Ertragsanteil wird besteuert, dieser bemisst sich nach der Laufzeit und dem Alter bei Renteneintritt.
Ebenso gilt dies für Renten aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Normalerweise fließen auch sie nicht komplett am Staat vorbei und auch hier kommt es auf den Ertragsanteil an. Sollte man zum Beispiel mit 52 Jahren berufsunfähig werden und bekommt dann noch 13 Jahre Rente, so liegt der Ertragsanteil bei 15 Prozent und auf diese 15 Prozent zahlt man dann Einkommenssteuer.
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