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07.02.2018
Money, money, money! Neue Regelungen in 2018 rund ums Geld
12.02.2018

Unterhalt und Arbeitslosengeld: Neue steuerrechtliche Regelungen in 2018

08.02.2018

Bild: Alexander Raths/ shutter stock.com
Das Jahr 2018 bringt viele neue gesetzliche Regelungen mit sich. Im Folgenden erhalten Sie Antworten auf brisante Fragen über das Steuerrecht und einen Überblick über die steuerrechtlichen Änderungen.

Rund um die Kinder – Was ändert sich?

 
In 2018 erhöhen sich die Unterhaltssätze. Mit dem Kindesunterhalt wird auch die Einkommensstufe angehoben. Das hat kurioserweise zur Folge, dass Geringverdiener in Zukunft in vielen Fällen mehr Unterhalt für ihre Kinder zahlen müssen – Gutverdiener dagegen weniger.
Das Kindergeld steigt für das erste und zweite Kind auf 194 € und das dritte 200 €. Der Kinderfreibetrag wird pro Kind und Elternteil um 36 €, für beide Elternteile also um 72 € auf insgesamt 7.428 € erhöht. Des Weiteren steigt auch der Grundfreibetrag auf 9.000 €.

Gute Nachrichten für Hartz-IV-Empfänger

 
Der Hartz-IV-Satz wird ebenfalls erhöht. Er liegt für Alleinstehende bei 416 € und für Paare bei 374 € monatlich. Und von nun haben Sie die Möglichkeit an Supermarktkassen nicht nur Bargeld, sondern auch Arbeitslosengeld abzuheben.
Noch eine gute Nachricht: Der Beitragssatz für die Rentenkasse sinkt um 0,1 Prozentpunkte. Allerdings steigt die Beitragsbemessungsgrenze für Renten- und Arbeitslosenversicherung um 1.800 € auf 78.000 € (West) und um 1.200 € auf 69.600 € (Ost).

Welche steuerrechtlichen Folgen zieht der Dieselskandal mit sich?

 
Ab 2018 werden auch Investmentfonds wie Aktien-, Misch- und Immobilienfonds anders besteuert. Die Abgeltungssteuer fällt auf eine jährliche Pauschale an.
Zudem ist wichtig zu wissen, dass der Mindestlohn von 8,84 € nun für alle Branchen gilt. Tarifverträge, die im Jahr 2017 noch Löhne darunter vorsahen, müssen somit an die neue Regelung angepasst werden.
Der Diesel-Skandal hat Spuren hinterlassen – unter anderem hat er die Kfz-Steuer nach oben getrieben. Mit den höheren Messwerten, die neue Tests ergeben haben, steigt auch der Durchschnittsverbrauch und der CO2-Ausstausch. Die Steuererhöhung greift für Erstzulassungen ab dem 1. September 2018. Wer allerdings vorher einen Neuwagen kauft, profitiert noch von der alten Einstufung.
 
Bei weitere Fragen zu diesem Thema haben wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Dieses Video könnte Sie thematisch ebenfalls interessieren.

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