Bild: BurAnd/ shutter stock.com
Zum Jahreswechsel treten viele neue Gesetze in Kraft. Wo Sie im neuen Jahr etwas mehr zahlen müssen oder aber Geld sparen können, erfahren Sie hier!
Ab 2018 erwartet Sie neue Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) der Banken. Der Zahlungsverkehr soll verbraucherfreundlicher und sicherer werden. Der Bankkunde muss somit zum Beispiel bei Missbrauch seiner Girocard oder Kreditkarte nur noch mit maximal 50 € haften. Drittanbieter sollen mit Erlaubnis auf das Konto eines Kunden zugreifen dürfen und es sollen mehrere Konten bei unterschiedlichen Banken gemeinsam verwaltet und analysiert werden können.
Auch das Online-Banking wurde zum Jahreswechsel hinsichtlich der Sicherheit im Netz etwas geändert. Wenn Sie online auf Ihr Konto zugreifen wollen oder etwas bezahlen, verlangt die Bank eine sogenannte starke Kundenauthentifizierung. Sie müssen Ihre Identität nachweisen können. Dies tun Sie dann durch zwei von drei möglichen Kriterien: Wissen (wie zum Beispiel: Passwort), Besitz (z.B.: Chipkarte) und Inhärent (beispielsweise: biometrische Eigenschaften wie ein Fingerabdruck).
In Punto Rente gibt es ebenfalls Veränderungen. Sie steigt voraussichtlich um 3 %. Allerdings kann Sie durch die Erhöhung in die Steuerpflicht rutschen.
Die Zurechnungszeiten bei der Erwerbsminderungsrente werden ab 2018 stufenweise von 62 auf 65 Jahre ausgeweitet. Bei der Berechnung wird dann so getan, als hätte der Rentner bis zum 65. Lebensjahr gearbeitet – so springt für Sie mehr Geld raus.
Die Rieseter-Rente ist besonders lohnenswert. Die Grundlage steigt nämlich um 21 € auf 175 €. Wer mit einer Betriebsrente privat für das Alter vorsorgt, bekommt künftig mindestens 15 % vom Arbeitgeber pauschal dazu.
Kommendes Jahr steigt auch die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung um 900 € – somit auf 53.100 € Jahresverdienst. Wer diesen Lohnbetrag erreicht, muss mehr einzahlen. Dafür wird erwartet, dass die Krankenkassen Ihren Zusatzbeitrag im Schnitt um 0,1 % senken.
Auch der Jahresentgeltbetrag steigt. Wer unter der dieser Grenze liegt, kann nun zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.
Bauherren genießen mehr Schutz als im vergangenen Jahr. Baufirmen sind dazu verpflichtet, genau Baubeschreibungen auf zu stellen sowie ein Datum festzulegen, an dem die Haus fertig wird. Zudem gilt ab sofort für Bauverträge eine 14-tägige Widerrufsfrist.
Gute Nachrichten für Serienjunkies: Ab 2018 können Sie kostenpflichtige Video-Streaming-Dienste wie Netflix, Sky Go oder Maxdome auch im EU-Ausland nutzen, ohne dass die Anbieter zusätzliche Gebühren dafür verlangen dürfen.
Bye bye, lila Schein! Der 500-Euro-Schein wird abgeschafft. Er wird Ende 2018 nicht mehr ausgegeben. Aber keine Panik: er behält weiterhin seinen Wert. Sie können den 500er immer noch bei der Bundesbank eintauschen.
Schluss mit Extrakosten! Online-Händler dürfen ab 2018 keine zusätzlichen Gebühren von Ihnen verlangen, wenn Sie mit Kreditkarte bezahlen.
Mehr Sicherheit im Straßenverkehr – neu zugelassene Fahrzeugtypen müssen ab April 2018 mit dem sogenannten E-Call-System ausgerüstet sein. Dies ist ein automatischer Notruf bei Autounfällen. Er informiert eigenständig den Rettungsdienst über Ort und Zeitpunkt des Unfalls und teilt der Rettungsstelle Ihre letzte bekannte Fahrtrichtung mit.
Last but not least: Die Grenze für „geringwertige Wirtschaftsgüter“ wird angehoben. Berufliche Arbeitsmittel, wie zum Beispiel der Laptop, können abgeschrieben werden, wenn sie maximal 952 € inklusive Mehrwertsteuer gekostet haben. Wer den Kauf eines Handys für den Job ins neue Jahr verlegt, kann somit Steuern sparen.
Bei weitere Fragen zu diesem Thema haben wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Dieses Video könnte Sie thematisch ebenfalls interessieren.
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.