Wenn eine so genannte Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) plant, einem Unternehmen gegen Entgeld zu gestatten auf dem Dach des Mehrfamilienhauses einen Mobilfunkmasten zu errichten, dann muss diesem Vorhaben einstimmig zugestimmt werden.
So entschied der BGH am vergangenen Freitag in einem Fall, in dem sich ein Mitglied der WEG gegen den Beschluss der Eigentümergemeinschaft, in dem er überstimmt worden war zur Wehr setzte.
Aufgrund der immer noch nicht vollständig geklärten Gefahrenlage, die durch die Strahlung solcher Masten ausgeht müsse solch eine Planung einstimmig erfolgen, da sie den Miet- oder Verkaufswert aller Wohnungen des Mehrfamilienhauses mindert.
Die Karlsruher Richter stärkten damit die Position des Einzelnen in der WEG und stellt seine Rechte über das Mehrheitsprinzip der Eigentümerbeschlüsse.
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