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Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen bringen einen wirtschaftlichen Vorteil – ziehen Sie bei unrentablen Darlehen den Widerrufsjoker und sparen Sie somit mehrere tausend Euro! Wer anfallende Verfahrenskosten scheut, dem bieten wir jetzt die Möglichkeit, mithilfe einer Prozessfinanzierung ohne jegliches Kostenrisiko sein Widerrufsrecht einzuklagen. Inwiefern Sie von unserem Angebot profitieren können und welche Darlehensverträge von der mangelhaften Aufklärung der Banken betroffen sind, erfahren Sie im Folgenden!
In den letzten Jahren wurden Darlehensnehmer fehlerhaft über ihr Widerrufsrecht aufgeklärt. Betroffenen bietet sich nun die Möglichkeit die Rückabwicklung ihres Vertrags – ob noch laufend oder bereits gekündigt – vorzunehmen und mehrere tausend Euro zu sparen. Wer fehlerhaft über das Widerrufsrecht belehrt wurde, kann jederzeit widerrufen, da die 14-tätige-Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt. Durch die erfolgreiche Klage gegen die Bank erlangen Sie einen großen wirtschaftlichen Vorteil.
Darlehensnehmer sollten unbedingt von ihrem Widerrufsjoker Gebrauch machen – etwa 3 Millionen Verträge enthalten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen! Bis zu 90 % der Darlehensverträge der ING Diba, DSL-Bank und Sparkasse sind mangelhaft. Ebenfalls viele fehlerhafte Darlehensverträge finden sich bei der Commerzbank, Deutschen Bank, DKB, BHW Bausparkasse sowie Münchener Hypothekenbank – die Zahl beläuft sich bei 60 bis 70 %.
Von fehlerhaften Widerrufsbelehrungen sind Altverträge betroffen, die zwischen dem 1.September 2002 und dem 10.Juni 2010 geschlossen wurden. Diese konnten Sie bis zum 21.Juni 2016 widerrufen. Wer sein Darlehen früher getilgt und zur Vorfälligkeitsentschädigung verpflichtet war, bietet sich die Möglichkeit durch den Widerruf das Entgelt von der Bank zurückfordern.
Wenn Sie einen Neuvertrag haben, der nach dem 11.Juni 2010 geschlossen wurde, kann noch heute wirksam widerrufen und den Darlehensvertrag rückabwickeln lassen. Nach einem BGH-Urteil aus dem Jahre 2016 kommt es hier nicht zum Beginn der Widerrufsfrist. Grund ist der Hinweis auf Pflichtangaben und zusätzliche Informationen, die im Darlehensvertrag aber nicht mehr auftauchen, wie zum Beispiel die Nennung der Aufsichtsbehörde.
Wir, die Kanzlei Mingers & Kreuzer, bieten Ihnen als Betroffenen die finanzielle Unterstützung an, Ihr Widerrufsrecht einzuklagen. Die Kooperation mit einem Prozessfinanzierer ermöglicht Ihnen, den Vertrag wirksam zu widerrufen – ganz ohne Kostenrisiko. Das hat den Vorteil, dass Sie im Falle einer Niederlage keinerlei Verfahrenskosten tragen müssen. Unter anderem Gerichtskosten, Kosten des eigenen und des gegnerischen Anwalts, Zeugen- und Sachverständigenkosten werden vollständig vom Prozessfinanzierer übernommen. Gewinnen Sie den Prozess, müssen Sie dem Prozessfinanzierer ein Erfolgshonorar von 30 % des wirtschaftlichen Vorteils zahlen – das heißt ersparte Zinsen zuzüglich des erstrittenen Nutzungsersatzes.
+++ Diesen Beitrag auch bequem als Video sehen: Widerruf Darlehen ohne Kostenrisiko! +++
Senden Sie uns Ihren Alt- oder Neuvertrag Ihres Darlehen an info@mingers-kreuzer.de zu. Wir prüfen kostenlos und unverbindlich Ihre Chancen bei einem Widerruf mit Rückabwicklung und bewerten Ihre Aussichten und Risiken individuell.
Sollten Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben, dann wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer. Wir ermöglichen Ihnen einen Darlehenswiderruf. Mithilfe eines Kooperationsvertrages mit einem Prozessfinanzierer können Sie Ihren Vertrag ohne Kostenrisiko widerrufen!
Wir beraten Sie gerne. Sie erhalten eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Weitere Informationen zum Widerrufsjoker finden Sie im folgenden Video.
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