Bild: ESB Professional / shutterstock.com
Es gibt viele Studenten, Schüler, aber auch Hausfrauen und -Männer, die einen Minijob haben, um sich etwas Geld dazuzuverdienen. Eine neue Minijob Studie von der RWI (Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung) in Essen, hat gezeigt, dass ein Großteil der sieben Millionen Minijobber unter schlechten Arbeitsbedingungen arbeiten.
Unter den Minijobbern sind ca. 63 Prozent Frauen, ein Drittel sind Hausfrauen oder -Männer, 17 Prozent der Minijobber hat einen Migrationshintergrund und jeder fünfte ist Schüler oder Student.
Nur rund 14 Prozent derjenigen, die einen Minijob haben, bekommen wirklich ein monatliches Gehalt von 450€. Zwar verdienen fast alle den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn, der damals noch 8,50 betragen hat, doch rund 12 Prozent haben den Mindestlohn nicht bezahlt bekommen. Doch vor dem eingeführten Mindestlohn haben bis zu 30 Prozent der Befragten weniger gezahlt bekommen und bei 19 Prozent der Minijobber wurden die Arbeitszeiten verkürzt.
Der Grund für viele sich einen Minijob zu suchen, ist, dass die Befragten sich ein bisschen hinzuverdienen wollen. Bei ca. 15 Prozent waren die Beweggründe die Berufserfahrung und 14 Prozent haben einfach nichts anderes gefunden, als den Minijob. Aber auch die flexibleren Arbeitszeiten und die bessere Möglichkeiten Familie und Arbeit unter einen Hut zu bekommen, verleiten einen dazu, sich einen Minijob zu suchen.
Jedoch werden von zwei Drittel der Beschäftigten ein Minijob verlangt, berichten die Arbeitgeber. Ca. 13 Prozent der Arbeitgeber sagen, dass sie die Minijobs nach der Einführung des Mindestlohns in Teil- oder Vollzeitstellen umgewandelt haben. Rund 50 Prozent der Arbeitgeber in kleinen Firmen sind bereit die Minijobs in Teil- oder Vollzeitstellen umzuwandeln und bei Firmen ab 150 Mitarbeitern wollen dies sogar 83 Prozent.
Obwohl diesbezüglich ein Rechtsanspruch vorliegt, erhalten nur ca. 18 Prozent der Arbeitnehmer eine Lohnfortzahlung bei Krankheit und nur 20 Prozent der Arbeitgeber zahlen den Minijobbern bezahlten Urlaub. Ein Entgelt erhalten zudem nur knapp 60 Prozent.
Nach dem Deutschen Gewerkschaftsbund ist diese Beschäftigung eine der prekäre Beschäftigungsform. Die SPD, die diese Studie auch veranlasst hat, erwägen die Einführung von strengeren Regeln und erhöhte Bußgelder für Arbeitgeber, wenn beispielsweise kein Mindestlohn an die Arbeitnehmer gezahlt wird.
Wenn Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir, das Team der Kanzlei Mingers & Kreuzer, helfen Ihnen gerne weiter. Telefonisch sind wir unter 02461 / 8081 erreichbar.
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