Bild: ShantiHesse/shutterstock.com
Seit Bekanntwerden des Abgasskandals bei VW kämpfen wir für das Recht zahlreicher Mandanten – und das mit Erfolg. Inzwischen hat sich auch das Landgericht Köln in einem Urteil dieser Woche unserer Auffassung zum VW-Skandal angeschlossen. Der Autohersteller aus Wolfsburg muss den Kaufvertrag über einen Audi Q 5 mit Schummelmotor rückabwickeln. Unser Mandant bekommt also unter Berücksichtigung einer Nutzungsentschädigung den vollen Kaufpreis gegen Rückgabe des Fahrzeugs erstattet. Die Ausführungen des Gerichts lassen auf eine endgültige Kehrtwende in der Rechtsprechung schließen.
Dass VW durch die illegalen Abschalteinrichtungen betrogen hat, ist längst kein Geheimnis mehr. Umso erfreulicher ist die Tatsache, dass nun auch die Gerichte zu dieser Einschätzung kommen und den Verbrauchern endlich Gerechtigkeit verschaffen – dafür haben wir als Kanzlei schließlich lange gekämpft. Konkret stellte das Landgericht Köln fest, dass VW durch den Einbau und den Vertrieb der Motoren des Typs EA 189 sittenwidrig gehandelt habe. Es bestehe nach Ansicht des Gerichts kein Zweifel daran, dass die Motoren so konzipiert wurden, dass eine Täuschung jedenfalls gegenüber den Behörden erzeugt wird, um Wettbewerbsvorteile zu schaffen – „ein Gewinnstreben um den Preis der bewussten Täuschung von Kunden“. Insbesondere könne ein Laie die Manipulation der Software keinesfalls durchschauen. Die Täuschung sei auch deshalb relevant, weil es für die Verbraucher entscheidend auf den Schadstoffausstoß im Straßenverkehr und nicht im Labor ankomme.
Nicht erst seit den Ermittlungen gegen den ehemaligen VW-Chef sind unsere Experten im Abgasskandal fest davon überzeugt, dass der Vorstand des Autobauers von den Manipulationen wusste. Diese Ansicht teilt auch das Landgericht Köln mit uns. Vor allem muss Volkswagen der Vorwurf gemacht werden, dass das Unternehmen nicht den gesetzlichen Bestimmungen gemäß organisiert wurde und damit gegen Compliance-Grundsätze verstoßen hat. Das begründet sich schon allein aus der flächendeckenden Beeinflussung der Motorsteuersoftware. Weltweit waren Millionen Autos vom Abgasskandal betroffen. Das Gericht geht deshalb zu Recht von einer wesentlichen vom Vorstand zu treffenden Entscheidung aus. Hier greift im Übrigen die sog. sekundäre Darlegungslast zugunsten unserer Mandanten. Zwar muss grundsätzlich der Geschädigte entsprechende Tatsachen darlegen, doch hat er hinsichtlich der Betrugssoftware keinerlei Informationen. Deshalb müsste VW zu den Geschehensabläufen Angaben machen. Interna will der Konzern aber nicht preisgeben.
Die Entwicklungen rund um den Abgasskandal haben inzwischen ungeahnte Ausmaße angenommen. Die Chancen der Verbraucher finanziell zu profitieren, sind so hoch wie nie zuvor. Mit der Festnahme von Audi-Chef Rupert bekommt die Thematik noch einmal eine Dynamik, die verschiedene Gerichte in ihrer Urteilsfindung berücksichtigen werden. Warten Sie also nicht ab und lassen Sie Ihren Kaufvertrag von unseren Experten prüfen. Aber Achtung: Aufgrund laufender Verjährungsfristen zum Ende des Jahres ist Eile geboten.
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