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Mietvertrag: gecheckt — 10 Punkte zum zufriedenen Vermieter

16.03.2017

Bild: Leonardo da / shutterstock.com
Die Wahl des neuen Mieters ist für Vermieter von Gewerbe- und Wohnraum kein leichtes Unterfangen. Doch ebenso achtsam wie die Mieterwahl sollte auch der Inhalt des Mietpapiers behandelt werden: Der Mietvertrag und die damit einhergehenden Verpflichtungen sollten wohl überlegt sein. Mit diesen zehn Punkten verfügt jeder Vermieter über das nötige Know-how.

Vermieter-Checkliste: Diese 10 Punkte sollten Sie kennen!

Als Vermieter hat man es oft nicht leicht. Hat man erst einmal neue Mieter gefunden, steht die Modifikation des Papierkrams an, denn nicht jeder Mietvertrag ist auch zugunsten des Vermieters ausgelegt. Mit unseren zehn Punkten im Blick werden Sie zum zufriedenen Vermieter.
1. Verschuldensunabhängige Garantiehaftung ausschließen: Gemäß § 536 a Abs.1 müssen Vermieter unabhängig vom Verschulden für Mängel zu beginn des Mietverhältnisses haften und das ohne den Mängel überhaupt zu kennen. Ratsam ist da eine verschuldensunabhängige Garantiehaftung von vornherein im Mietvertrag auszuschließen. Achtung bei Formularmietverträgen — Hier muss die genannte Garantiehaftung oft hinzugefügt werden.
2. Die Kleinreparaturklausel checken: Kleinreparaturen sind zum Vertragsabschluss unbedingt auf Ihre Richtigkeit zu prüfen, sonst bleiben Vermieter schnell darauf sitzen. Wichtig ist, dass die Klausel ausschließlich Kleinreparaturen umfasst, sie entbindet den Mieter von Pflicht der Selbstübernahme und vor allem enthält sie eine zeitliche und finanzielle Begrenzung für Kleinreparaturen.
3. Mitvermietung oder Nutzungsüberlassung beachten: Prüfen Sie Formulierungen im Mietvertrag bezüglich einer Mitvermietung oder der Nutzungsüberlassung. Bei einer Mitvermietung hat der Mieter einen Anspruch gemäß Mietvertrag auf die Sache, Sie hingegen auch etwaige Erhaltungspflichten.
4. Aufgepasst bei Inklusivmieten: Pauschalen zu Betriebs- und Nebenkosten sind grundsätzlich von Vorteil. Steigen die Kosten aber unerwartet oder es kommen zusätzliche Positionen dazu, ist es schwer eine Umwälzung auf den Mieter durchzusetzen. Also, Achtung bei Inklusivmieten: Halten Sie besser im Mietvertrag fest, dass Erhöhungen vom Mieter zu tragen sind.
5. Mietkaution verlangen: Als Sicherungsmittel Ihrerseits ist die Mietkaution unerlässlich und kann u.a. als Bankbürgschaft geführt werden. Ansprüche während und nach der Mietzeit können bspw. durch Nachzahlung von Nebenkosten fällig werden.
6. Betriebskosten genau beziffern: Laut aktueller Rechtssprechung müssen Betriebskosten für den Mieter transparent sein. Ungenauigkeiten im Mietvertrag können schnell zu Ihrem Nachteil werden. Legen Sie eindeutig fest, was der Mieter zu zahlen hat und bezeichnen Sie ersichtlich für was er aufkommen muss.

Schönheitsreparaturklausel und Haftpflicht: Das ist wichtig

7. Untervermietung ausschließen: Der Horror jeden Vermieters, eine dritte Person, die die Wohnung als Untermieter nutzt. Einen gänzlichen Ausschluss von Untervermietung gibt es nicht, jedoch kann im Mietvertrag festgehalten werden, dass bei Einzug eines Dritten der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden muss. Einschränkungen zur Untervermietung sind ebenfalls gesetzlich möglich und wirksam.
8. Wirksamkeit der Schönheitsreparaturklausel prüfen: Vor Abschluss eines neuen Mietvertrages sollte verbindlich geklärt und fixiert werden, für welche Schönheitsreparaturen der Mieter aufzukommen hat. Wichtig ist dabei, dass sich die Renovierungspflicht am Abnutzungsgrad währen der Mietzeit des entsprechenden Mieters bemisst. Unser Tipp: Allgemein gültige Formulierungen zu Schönheitsreparaturen sollten nicht verklausuliert werden — komplexe Umschreibungen und Reglements können zur Unwirksamkeit führen.
9. Der Fortsetzung des Mietverhältnisses widersprechen: Bleibt der Mieter trotz Beendigung des Mietverhältnisses in der Wohnung und Sie als Vermieter widersprechen dem nicht, kann das Mietverhältnis fortgesetzt werden. Fixieren Sie einen Fortsetzungswiderspruch im Mietvertrag schriftlich und sorgen Sie für Ihre Rechtssicherheit.
10. Haftpflichtversicherung als Pflicht: Ein Haftpflichtschaden ist für Vermieter eher unschön und so sollte im Vorfeld schon abgeklärt werden, ob der potentielle Mieter eine Haftpflichtversicherung besetzt. Bei Abschluss des Mietvertrages sollten Sie zu Ihrer Sicherheit einen Nachweis dazu einholen lassen.
Wir hoffen, dass unsere zehn Punkte für den nächsten Mietvertrag nützlich sind und Sie das neue Mietverhältnis zufrieden eingehen können. Denn gerade im Bereich Rechtssicherheit stehen Vermieter — auch nach geltendem Mietvertrag — den Mietern oft nach.
Mehr zum Mietrecht lesen Sie auf unserer Homepage. Verpassen Sie keine Neuigkeiten rund um Recht und Gesetz und verfolgen Sie unseren Blog – bei Fragen und Problemen darüber hinaus sind wir Ihnen natürlich gerne behilflich. Wir veröffentlichen täglich, aktuell und informieren effektiv!
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