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31.03.2015
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10.04.2015

Mietrecht: Mietpreisbremse

31.03.2015

 Gerade in Bonn sind hohe Mieten ein immer leidiges Thema. Die beliebten Innenstadt Bezirke wie Poppelsdorf zeichnen sich durch schöne Altbauwohnungen aus, die aber von Jahr zu Jahr unbezahlbarer werden.

Dem will die Regierung mit der beschlossenen Mietpreisbremse entgegen wirken. Wird dadurch jetzt noch kurz vor in Kraft treten meine Miete noch einmal teurer?

Die jüngst beschlossene Mietpreisbremse betrifft nicht die bestehenden Mietverhältnisse. Für bestehende Mietverhältnisse gilt, dass die Miete innerhalb von 3 Jahren um nicht mehr als 20 % steigen darf und sich am Ortsniveau orientieren muss.
Die Mietpreisbremse soll Preissprünge bei Wiedervermietung verhindern. Die Miete darf künftig nicht mehr als 10 % über dem ortsüblichen Vergleichsniveau liegen. Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen sind ausgeschlossen.

Das Gesetz gilt darüber hinaus nur in Regionen eines angespannten Wohnungsmarktes. Diese Regionen werden kurzfristig durch die Länder festgelegt werden.

Liegt die Miete jedoch jetzt schon über dem Niveau, darf sie auch künftig derart hoch bleiben.

Hinsichtlich der Maklergebühr gilt zukünftig, dass derjenige, der den Makler beauftragt hat, diesen auch zahlen muss. Das ist in der Regel der Vermieter.

Somit gibt es zahlreiche Tücken, die es zu beachten gibt.

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