Das Amtsgericht Düsseldorf hat am Mittwoch, den 31.07.2013 entschieden, dass einem Mieter gekündigt werden darf, wenn seine Nachbarn sich durch seinen Zigarettenrauch gestört fühlen.
Die Vermieterin hatte dem Mieter, der seit 40 Jahren diese Wohnung bewohnte gekündigt, da sich die anderen Mieter durch den enormen Zigarettengeruch, der aus der Wohnung des 74-jährigen drang belästigt fühlten.
Das Düsseldorfer Amtsgericht bestätigte die Kündigung. Die Vermieterin müsse es nicht dulden, dass sich andere Mieter im Treppenhaus durch den Zigarettengeruch gestört fühlten, auch wenn der Mieter grundsätzlich in seiner Wohnung rauchen dürfe.
Der Fall wird nun wohl vor das Düsseldorfer Landgericht gehen, da hier zwei elementare Grundrechte aufeinanderprallen: Zum einen das persönliche Freiheitsrecht des Rauchers und zum anderen das Recht auf körperliche Unversehrtheit der anderen Mieter.
Denn grundsätzlich gehört Rauchen zum „vertragsmäßigen Gebrauch“ der Wohnung und kann selbst bei Beeinträchtigung der Bausubstanz lediglich zu Schadensersatzansprüchen bei Auszug, nicht aber zur Kündigung führen.
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