Das Bundesverfassungsgericht hat eine Entscheidung des BGH Bestätigt und damit die Verfassungsbeschwerde einer Mieterin, die seit 20 Jahren in ihrer Berliner Wohnung zur Miete wohnte abgewiesen.
Die Karlsruher Richter entschieden, dass eine Eigenbedarfskündigung auch gerechtfertigt sei, wenn der Eigentümer diese lediglich als Zweitwohnung nutzen wolle. Eine Nutzung als Erstwohnung sei keine zwingende Voraussetzung.
Dem Urteil lag ein Fall zu Grunde, in dem der Eigentümer der Mieterin kündigte, da er die Wohnung benötige um seine Tochter aus erster Ehe in Berlin regelmäßig besuchen zu können. Dies sei als Grund ausreichend entscheid das Bundesverfassungsgericht.
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