Bild: Brian A Jackson / shutterstock.com
Wie eigentlich jeder Vertrag, bringt auch der Mietvertrag Pflichten mit sich. Nicht nur der Vermieter muss gewisse Dinge beachten, auch der Mieter hat einige Aufgaben zu erfüllen und Dinge zu beachten. Welche Pflichten dies sind, haben wir im Überblick für Sie zusammengestellt.
Zu Beginn des Mietverhältnisses ist der Mieter dazu verpflichtet eine Kaution zu bezahlen. Diese beläuft sich auf maximal drei Monatsmieten und ist an den Vermieter zu entrichten. Zu den Pflichten zählt allerdings nicht, dass diese auf einmal gezahlt werden muss. Die Mietkaution kann auch innerhalb der ersten drei Monate mit gleichen Raten abgezahlt werden.
Fast schon selbstverständlich ist die pünktliche Zahlung der Miete. Laut Bundesgerichtshof muss spätestens am dritten Werktag des Monats eine Anweisung der Miete durch den Mieter bei der Bank eingegangen sein. Andernfalls geht er das Risiko einer fristlosen Kündigung ein. Zahlt der Mieter zwei Mal hintereinander seine Miete nicht oder aber ist eine Monatsmiete im Rückstand, so darf der Vermieter zu dieser Konsequenz greifen. Auch bei einer konstant unpünktlichen Zahlung des Mietbetrages, kann der Vermieter das Mietverhältnis beenden.
Ein Mieter hat nicht nur das Recht auf die Ausbesserung von Mängel, sondern auch die Pflicht etwaige Mängel so schnell es geht zu melden. Fällt dem Mieter also etwas auf, so ist er verpflichtet diese Information weiterzuleiten. Tut er das nicht und es entstehen Folgeschäden, so kann der Mieter schlimmstenfalls zu einer Schadensersatzzahlung verpflichtet werden. Es ist also auch im eigenen Interesse stets die Kommunikation mit dem Vermieter aufrecht zu erhalten.
Besonders wichtig ist hier das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Im Interesse des Hausfriedens sollten sich daher alle Mietparteien an die Hausordnung und gewisse Regeln halten. Dazu zählen beispielsweise die Vermeidung von Lärm und die regelgerechte Nutzung von Gemeinschaftsflächen, wie dem Flur oder einem Gemeinschaftsgarten. Verfehlungen können auch hier unter Umständen zu einer Kündigung des Mietverhältnisses führen.
Genau so wichtig wie die Funktionstüchtigkeit einer Heizung ist es auch, diese zu benutzen. Dies muss der Mieter tun, um eventuelle Folgeschäden zu vermeiden. Bildet sich beispielsweise Schimmel aufgrund einer nachweislich nicht beheizten Wohnung oder friert sogar etwas innerhalb der Wohnung ein, so darf der Vermieter Schadensersatzansprüche geltend machen.
Egal, ob es darum geht, dass etwas umgebaut werden soll oder aber jemand als Untermieter bei einem leben soll: Wichtig ist es, den Vermieter um Erlaubnis zu bitten. Denn: Im Endeffekt ist es Eigentum des Vermieters. Das Streichen von Wänden oder das Verlegen eines neuen losen Fußbodens darf der Mieter zwar eigenmächtig tun, jedoch ist es auch hier ratsam, dies dem Vermieter einfach offen zu sagen und ihn von Veränderungen in Kenntnis zu setzen. Allerdings darf dieser verlangen, dass die Wohnung nach Auszug wieder im ursprünglichen Zustand ist. Soll ein Mitbewohner einziehen oder möchte man die Wohnung untervermieten, so muss dies im Vorfeld abgeklärt werden.
Müssen Dinge saniert oder renoviert werden, so hängt die Zahlung der Kosten davon ab, inwieweit sich der Verschleiß in einem normalen Maße bewegt. Ist dies der Fall, so ist üblicherweise der Vermieter dazu verpflichtet, die Kosten zu zahlen. Ist der Verschleiß unüblich und nicht mehr im Rahmen des Normalen, so kann der Mieter dazu aufgefordert werden, die Kosten zu übernehmen. Dies hängt jedoch vom Einzelfall ab.
Wie Sie sehen, ist auch der Mieter in einigen Angelegenheiten aktiv gefragt. Wenn Sie weitere Fragen oder Probleme zum Thema Mietrecht haben und eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung zu Ihrem Fall benötigen, so wenden Sie sich gerne vertrauensvoll an uns. Die Kanzlei Mingers & Kreuzer profitiert von ihrer langjährigen Erfahrung im Bereich des Mietrechts und steht Ihnen dabei als kompetenter Partner zur Seite. Wir freuen uns auf Sie! Für weitere Informationen besuchen Sie doch einmal unseren Blog oder den Youtube-Kanal unserer Kanzlei.
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