Bild: Massimiliano Alessandro / shutterstock.com
Um zu verhindern, dass der Mietpreis bei Neuvermietungen in die Höhe schießt, gibt es seit einiger Zeit die Mietpreisbremse. Viele Vermieter versuchen diese zu umgehen, in dem sie ihre Wohnungen zum Beispiel nur möbliert anbieten und somit den Mietpreis nach oben treiben.
Bei einer Neuvermietung darf die Erhöhung des Mietpreises maximal 10 Prozent mehr als die ortsübliche Miete betragen. Da der Spielraum bei einer möblierten Wohnung jedoch größer ist, ist ein starker Anstieg der Angebote von möblierten Wohnungen zu beobachten. Dies betrifft besonders Großstädte wie zum Beispiel München, Frankfurt oder Köln. Laut einer Studie des Unternehmens Empirica können die Mietpreise von möblierten Wohnungen teilweise sogar das doppelte der Miete einer unmöblierten Wohnung betragen.
Generell ist die Mietpreisbremse auch auf möblierte Wohnungen zu beziehen. Da der Vermieter jedoch einen Aufschlag für die Möbel verlangen darf, ergibt sich hier ein Spielraum für die Preiserhöhung. Hierfür gibt es noch keine gesetzliche Grundlage. Allgemein gilt als Maßstab ein Aufschlag von zwei Prozent des zeitlichen Wertes der Möbel auf die monatliche Miete.
Diese Regelung ist für Mieter jedoch eher negativ zu bewerten, da sie absolut keine Transparenz gewährt. Inwiefern der Aufschlag durch den Zeitwert gerechtfertigt ist, kann nur schwer ermittelt werden. Jedoch gilt trotzdem: Wer möblierte Wohnungen anbietet, hat auch dafür Sorge zu tragen, dass die Möbel instand gehalten werden. Gegenteiliges kann zu einer Mietminderung führen.
Auch wenn die Nachfrage nach möblierten Appartements durch Studenten und Zeitarbeiter immer mehr steigt, ist trotzdem eine Relation zur Einführung der Mietpreisbremse zu vermuten, da dies eine relativ leichte Möglichkeit für den Vermieter ist, ausgegebene Maklergebühren wieder auszugleichen.
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