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Mieterhöhung: Ist sie zulässig und wie viel ist erlaubt?

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Eine Mieterhöhung sorgt in den meisten Fällen für Ärger! Doch nicht jede Mieterhöhung ist auch rechtmäßig. Wir zeigen, wie Sie sich gegen eine Erhöhung der Miete wehren können – und in welchen Fällen diese ungerechtfertigt ist! Auch Markus Mingers neustes Buch „Ich hab aber recht“! behandelt das Thema Mieterhöhungen und gibt wichtige Tipps. Weitere Infos zum Buch erhalten Sie ebenfalls im Folgenden!

Mieterhöhung – Ein Überblick:

  • Grundsätzlich steht es Vermietern zu, die Miete zu erhöhen – hierzu müssen jedoch einige Kriterien erfüllt sein.
  • Innerhalb von drei Jahren darf sich die Miete nicht mehr als 20 Prozent erhöhen, in vielen Städten sogar nicht mehr als 15 Prozent. Dies nennt man die sogenannte „Kappungsgrenze“.
  • Wichtig: Vermieter sind verpflichtet, dem Mieter ihr Mieterhöhungsverlangen schriftlich zu erklären und mit einer Begründung zu versehen!

Mieterhöhungen als Anpassung an die örtliche Vergleichsmiete

Die rechtliche Basis für einen großen Teil der Mieterhöhungen bestimmt sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Vermietern steht es grundsätzlich zu, die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete zu erhöhen. Voraussetzung für eine solche Mieterhöhung ist, dass die aktuelle Miete seit mindestens 15 Monaten unverändert ist. Diese Frist gilt für den Zeitpunkt der Erhöhung.

Oft halten Vermieter die geltenden Fristregelungen jedoch nicht ein, sodass die Erhöhung rechtswidrig ist – Daher empfiehlt es sich im Falle einer Erhöhung immer einen Rechtsanwalt zu kontaktieren!

Mieterhöhung nach Modernisierung denkbar!

Vermieter dürfen grundsätzlich auch Modernisierungskosten auf die einzelnen Mieter umlegen. Bauliche Maßnahmen einer Wohnung rechtfertigen somit eine Mieterhöhung. Der Gesetzgeber will damit auch Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Reduktion von CO2 Emissionen fördern.

Mieterhöhungen infolge von Modernisierungen stehen dabei seit Jahren in der Kritik. Kritisiert wird, dass es zum Teil zu erheblichen Mietsteigerungen kommt und Mieter dadurch zum Umzug in eine andere Wohnung gezwungen sein können!

Einer Mieterhöhung kann widersprochen werden!

Einer Mieterhöhung müssen Mieter zustimmen. Vermieter sind verpflichtet, dem Mieter ihr Mieterhöhungsverlangen schriftlich zu erklären und zu begründen.

Den Mietern steht eine Frist zur Überprüfung des Mieterhöhungsverlangens zu. Diese beginnt mit dem Zugang des Schreibens und endet am Ende des übernächsten Monats. Innerhalb dieser Frist steht dem Mieter nach einem Mieterhöhungsverlangen ein Sonderkündigungsrecht mit zwei Monaten Kündigungsfrist zu.

Verweigert der Mieter die Zustimmung, muss der Vermieter den Gerichtsweg beschreiten. Dafür hat er nach Ablauf der Frist drei Monate Zeit.

Wir überprüfen für Sie kostenfrei, ob Ihre Mieterhöhung rechtens ist – Jetzt E-Mail schreiben!

Markus Mingers neustes Buch kann helfen!

Auch das neuste Buch des erfolgreichen Rechtsanwalts Markus Mingers, „Ich hab aber recht!“, befasst sich unter anderem mit spannenden Tipps rund ums Thema Mieten und wie Sie sich gegen Ihren Vermieter wehren können!

Wenn es bei Konflikten so weit kommt, dass juristische Inhalte in Frage gestellt werden, ist faktenbasiertes Wissen wichtig, um gut argumentieren zu können und vor allem: um Recht zu bekommen.

Staranwalt Markus Mingers klärt in seinem Buch „Ich hab aber recht!“ die häufigsten Rechtsirrtümer und Geschichten auf und hilft damit, mühelos zu seinem Recht zu kommen.

Vielleicht sparen Sie in Zukunft sogar die ein oder anderen Anwaltskosten!

Besuchen Sie markusmingers.de und erhalten Sie alle Infos rund um das Buch.

Sie haben weitere Fragen?

Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an Mingers. Rechtsanwälte! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

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