Die Mietpreisbremse ist für Makler auf dem Deutschen Mietmarkt ein Dorn im Auge — Sie sehen die Auferlegung zu Drosselung der Miete als verfassungswidrig an und wollen sogar rechtliche Schritte einleiten.
Auf der anderen Seite geht dem Deutschen Mieterbund die Mietpreisbremse als Regelung innerhalb des Mietrechts noch nicht weit genug.
Das „Bestellerprinzip“ als rotes Tuch
Sobald das Gesetz von SPD und CDU/CSU zur Mietpreisbremse erst einmal wirksam ist, wollen Makler — repräsentiert vom Immobilienverband IVD — Beschwerde beim Verfassungsgericht einreichen. Das sogenannte „Bestellerprinzip“ ist dabei u.a. Grund des Anstoßes: Demnach zahlt derjenige die bekannte Maklerprovision, der ihn auch bestellt. Das bedeutet: Der Vermieter zahlt, nicht mehr der Mieter! Der IVD dreht dabei den Spieß um, um behauptet, dass dadurch das Angebot an freien Wohnungen für Wohnungssuchenden schrumpfen würde. Makler sehen in dem angekündigten Reglement große Einbußen für ihre Zunft — Vermieter, die einen Makler selbst bezahlen müssen, werden ihn in viel weniger Fällen auch beauftragen. Bauinvestoren könnten abgeschreckt werden!
Mieterbund begrüßt Mietpreisbremse – erst der Anfang
Der Deutsche Mieterbund hingegen sieht der Regelung zur Mietpreisbremse positiv entgegen. Für den DMB fehlt es noch an Strafen für die Branchen-Bösewichte, die über 10 % auf eine ortsübliche Miete aufschlagen. Wenn auch von den Grünen Kritik zur Mietpreisbremse laut wird — sie ist die einzige Möglichkeit bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
Bis zum Inkrafttreten im April / Mai sieht man in der Linken allerdings auch für Viertel mit hohem Sanierungsaufwand Mietsteigerungen. Die „In-Viertel“ bspw. verlangen ihren Mietern vergleichsweise hohe Mieten ab, sodass auch bei Neuvermietungen eine Mietpreisbremse keinen spürbaren Unterschied bringen wird.
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