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Das Kabinett gibt VW-Diesel-Fahrern durch einen neuen Gesetzentwurf eine neue Klagemöglichkeit. Die Musterfeststellungsklage (MFK) lässt Millionen Diesel Besitzer aufatmen. Was es damit genau auf sich hat und was Sie alles wissen sollten, erfahren Sie hier!
Die MFK sieht vor, dass bestimmte Verbände im Namen von Verbrauchen einen Schaden gerichtlich feststellen lassen, wobei auch ein Vergleich im Bereich des Möglichen ist. Bei Einführung der MFK muss VW somit damit rechnen, dass Schadensersatzansprüche von Millionen Kfz-Besitzern auf sie zukommen.
Zwar hat VW Millionen Abgassteuerungen von Diesel-Fahrzeugen manipuliert, jedoch laufen die Schadensersatzansprüche der betroffenen Autofahrer Ende 2018 aus! Aus diesem Grund soll die MFK spätestens bis zum 1. November in Kraft treten, klagen können die Verbraucher hierbei allerdings nicht selber.
Missbrauch durch Neugründungen von sogenannten Scheinverbänden soll dabei verhindert werden. Deshalb dürfen nur Dachverbände mit mindestens 350 Mitgliedern oder mindestens zehn Mitgliedsverbänden klagen. Hinzu kommt, dass die Verbände seit mindestens vier Jahren in einer Liste erfasst sein müssen, die das Bundesamt für Justiz führt. Wenn die Verbände sich dann noch zu höchstens fünf Prozent aus Zuwendung von Unternehmen finanzieren und sich nachweislich auf Verbraucherinteressen konzentrieren, sind sie klageberechtigt!
Es müssen jedoch noch zehn Verbraucher ausfindig gemacht werden, die den gleichen Schaden vom selben Urheber glaubhaft machen können. Ein Beispiel wäre der Einbau einer Betrugssoftware im Fall von VW.
Wenn der Verband eine Klage angemeldet hat, richtet man ein Klageregister beim Bundesamt für Justiz ein. Ab dann startet eine Frist von zwei Monaten. Innerhalb von dieser Frist müssen sich mindestens 50 Geschädigte in das Register eintragen. Ist das nicht der Fall, kann der Prozess vor einem Landgericht nicht starten!
Wichtig ist auch, dass zwei unterschiedliche Verbände nicht in der Selben Sache eine MFK erheben können. Außerdem ist es für Verbraucher nicht möglich sich einer MFK anzuschließen und gleichzeitig selbst in derselben Sache zu klagen!
Eine Musterfeststelllungsklage sieht auf den ersten Blick nach einer effektiven Verbraucherhilfe. Auf den zweiten Blick wird jedoch klar, dass ein derartiges System entscheidende Nachteile besitzt.
Bei einer solchen Klage wird lediglich die Schuld bzw. der Anspruch festgestellt, wodurch der Kunde nochmals auf eigenes Risiko klagen muss. Somit ist die MFK nur Zeitverschwendung, da man das selbe Ergebnis auch bereits direkt nach ca. sechs Monaten bei einer eigenen Klage erwarten kann.
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Wenn Sie weitere Fragen zum Thema Musterfeststellungsklage, können Sie sich gerne an uns wenden! Wir, das Team der Kanzlei Mingers & Kreuzer, helfen ihnen gerne weiter! Telefonisch sind wir unter 02461 / 8081 erreichbar! Zudem bieten wie noch eine kostenlose Ersteinschätzung an und beraten Sie individuell in ihrer Sache!
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