Die Bundesländer haben das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagevermittler- und Vermögensanlagenrechts gebilligt.
Das Gesetz soll den Anleger im „Grauen Kapitalmarkt“ besser schützen. Hierzu wird unter anderem die Verpflichtung zur anlegerrechten Beratung eingeführt. Zukünftig sind beispielsweise auch die Provisionen offenzulegen und Protokolle über die Beratungsgespräche zu führen, die dem Anleger auszuhändigen sind. Zudem sind Anbieter von Vermögensanlagen verpflichtet, kurze und verständliche Informationsblätter über die angebotenen Produkte zu erstellen. Die gewerberechtlichen Anforderungen an die Vermittler wurden – zum Beispiel durch die Einführung eines Sachkundenachweises – weiter verschärft.
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